Autonomie statt Ausnahme


Der unbemannte Luftverkehr wächst nicht mehr linear, sondern exponentiell. So lautet die zentrale Erkenntnis der Fachmesse Security Essen. Die gleichzeitig stattfindende Europäische Drohnen-Fachtagung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und die Premiere der Euro Defence Expo (EUDEX) unterstrichen zudem eine unumkehrbare Konvergenz: Zivile KRITIS-Sicherheitskonzepte, behördliche Gefahrenabwehr und militärische Multi-Use-Technologien greifen nahtlos ineinander.
Während in der klassischen Luftfahrt evolutionäre Optimierungen dominieren, vollzieht sich an anderer Stelle eine verkehrs- und sicherheitspolitische Zeitenwende. Unbemannte Flugsysteme entwickeln sich rasant zur zahlenmäßig führenden Säule des Luftverkehrs. Der messeübergreifende Konsens aller Fachforen lautete daher auch: Die menschliche Überwachung weicht rasant der Autonomie. Wo auf der Digital Networking Security (DNS) Konferenz über agentische KI, Roboter-Resilienz und die Vereinigung von IT mit physischem Schutz debattiert wurde und das Security Experts Forum das Scheitern nächtlicher Reaktionsketten anprangerte, lieferte die Drohnenfachtagung die technologische Antwort. Vollautomatisierte „Drone-in-a-Box“-Lösungen für den Perimeterschutz, automatisierte BVLOS-Einsätze zur Infrastrukturüberwachung sowie sensorische Lagebilder markierten den Stand der Technik. Autonome Systeme fliegen, patrouillieren und detektieren heute ohne manuelle Steuerbefehle und reduzieren menschliche Kontrollroutinen auf ein Minimum.

Ob in der Luft oder auf dem Boden: Unbemannte Systeme sind aus der Sicherheitswirtschaft nicht mehr wegzudenken (Foto: MESSE ESSEN / Armin Huber
Gleichzeitig legte das Messeprogramm den Finger in die rechtliche Wunde. Wie mein Vortrag zu den Rechtsrahmen des Drohnenmanagements in kritischen Infrastrukturen verdeutlichte, hinkt die Regulatorik der Praxis meilenweit hinterher. Durch das KRITIS-Dachgesetz und die NIS-2-Vorgaben werden Betreibern strengste Resilienz- und Überwachungspflichten auferlegt. Detektieren zertifizierte Leitstellen jedoch ein unbefugtes Flugobjekt, kollidieren Schutzpflicht und Befugnisse: Das geltende Recht verharrt bei starren hoheitlichen Zuständigkeiten; privatrechtliche Notstands- und Notwehrrechte tragen ein systematisches Detektions- und Abwehrmanagement nicht.
Vorschneller Kriminalisierungsverdacht
Auf der anderen Seite geraten Betreiber regulärer automatisierter Flüge vorschnell unter den Kriminalisierungsverdacht des § 315 StGB, weil Ermittlungsbehörden aus Rechtsunsicherheit das Strafrecht bemühen, statt die luftverkehrsrechtliche Zulässigkeit sauber zu prüfen. Wie auch NRW-Innenminister Herbert Reul hinsichtlich zivil-militärischer Synergien und Vertreter der Europäischen Kommission beim EU Drone Action Plan unterstrichen, bedarf es verlässlicher Schnittstellen.

Prof. Dr. Martin Maslaton ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Vorstandsmitglied im BVZD
Zwischenüberschrift
Soll der europäische Wirtschafts- und Sicherheitsstandort seine Innovationsdynamik nicht einbüßen, muss der Gesetzgeber den Mut aufbringen, der technischen Wirklichkeit zu folgen: Weg von der regulatorischen Überwachung des Ausnahmefalls, hin zu einem kohärenten Verkehrsrecht der Autonomie. Denn was in Essen in den Hallen 5 und 7 als Symbiose aus Robotik, KI und Detektion vorgeführt wurde, belegt: Die Technik ist einsatzbereit. Ein zukunftsfähiges Recht unterscheidet nicht mehr nach der physischen Anwesenheit eines Piloten, sondern skaliert Anforderungen technologieoffen am konkreten Betriebsrisiko und der Verkehrsaufgabe.
Die Technik hat in Essen geliefert – nun muss der Gesetzgeber der Realität folgen.
Hauptbild: MESSE ESSEN / Armin Huber
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