Kriminalisierung statt Rechtsklarheit


Die anwaltliche Praxis offenbart derzeit ein bemerkenswertes Phänomen: Immer häufiger erhalten gewöhnliche Drohnenbetreiber förmliche Anhörungsschreiben der Staats- oder Amtsanwaltschaften in Deutschland. Der im Raum stehende Vorwurf wiegt schwer, denn ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gemäß § 315 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Bei genauerer juristischer Betrachtung erweisen sich diese Verfahren jedoch regelmäßig als haltlos. Was vorschnell als vermeintliche Straftat verfolgt wird, entpuppt sich zumeist als vollkommen rechtskonformer Flugbetrieb im Rahmen des europäischen und nationalen Luftrechts. Dass es überhaupt zu derart gravierenden Anschuldigungen kommt, liegt an einem strukturellen Vollzugsdefizit: Den Ermittlungsbehörden erscheint das Zusammenspiel aus EU-Verordnungen, geografischen Gebieten nach § 21h Luftverkehrsordnung (LuftVO) und kontrollierten Lufträumen oft schlicht zu unübersichtlich, weshalb reflexartig das Strafrecht bemüht wird, anstatt die luftverkehrsrechtliche Zulässigkeit fundiert vorzuprüfen.
Dabei ist das unbemannte Luftfahrtrecht bei sachgerechter Systematisierung keineswegs derart kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint. Um derartige Fehlgriffe künftig zu vermeiden und den Betreibern echte Rechtssicherheit zu garantieren, bedarf es eines Paradigmenwechsels hin zu standardisierter Transparenz.
Der Schlüssel ist eine kaskadierte Zonenlogik
Wie eine zeitgemäße und praxistaugliche Lösung aussieht, demonstrieren progressive Modelle wie etwa die Hamburger Verwaltungspraxis oder standardisierte Allgemeinverfügungen für Kontrollzonen. Der entscheidende Schlüssel liegt in einer durchgängig digital visualisierten und kaskadierten Zonenlogik. Anstelle langwieriger Einzelfallprüfungen ermöglichen transparente Geodaten, klare Höhenstaffelungen und verbindliche Abstandsradien sowohl den Pilotinnen und Piloten als auch den Kontrollbehörden, die Rechtmäßigkeit eines Fluges mit einem einzigen Blick zweifelsfrei festzustellen.

Prof. Dr. Martin Maslaton ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Vorstandsmitglied im BVZD
Ein solches System harmonisierter, digital abrufbarer Prüfkriterien macht die vorschnelle Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden obsolet und verweist tatsächliche Regelverstöße dorthin, wo sie hingehören: in das geordnete Ordnungswidrigkeitenrecht. Ein zukunftsfähiger Verkehrsträger kann sich nicht entfalten, wenn legale Flüge unter ständigem Kriminalisierungsverdacht stehen.
Nicht das Strafgesetzbuch, sondern transparente, digital erfassbare luftrechtliche Standards müssen den Maßstab für den unteren Luftraum bilden. Wer Rechtssicherheit durch einfache, verlässliche Regeln schafft, schützt die Flugsicherheit effektiv und entlastet zugleich die Justiz.
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