UAS-Detektion und -Abwehr: Stresstest nicht bestanden - Drones
Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle legt Sicherheitsdefizite offen

UAS-Detektion und -Abwehr: Stresstest nicht bestanden

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    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht von einem „hybriden Anschlagsszenario“, der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) bezeichnet die Ereignisse als „sehr ernsten Sicherheitsvorfall“. Vor allem aber legt der Fund einer mit Sprengstoff versehenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle die aktuellen Defizite beim Monitoring des unteren Luftraums schonungslos offen. Denn offenbar waren die zuständigen Stellen weder technisch noch organisatorisch ausreichend vorbereitet.

    Das war knapp. Ganz in der Nähe von vier Transportflugzeugen der ukrainischen Staatsairline „Antonov Airlines“ am Flughafen Leipzig/Halle wurde in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch eine mit den Sprengstoffen PETN und Semtex präparierte Multikopter-Drohne gefunden. Während der folgenden Sperrung des Flughafens soll eine DHL-Frachtmaschine in einigen hundert Metern Höhe wenige Minuten später mit einer weiteren Drohne kollidiert sein. Wie ein DHL-Sprecher bestätigte, wies das Flugzeug nach der sicheren Landung in Hannover leichte Beschädigungen auf, die auf einen Zusammenstoß mit einer kleinen Drohne hindeuten könnten.  

    Im unteren Luftraum weitgehend blind

    Klar ist, dass weder die Schutzmechanismen des Flughafens noch die im Dezember 2025 in Dienst gestellte „Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei“ und das im Juni 2026 von Bundesinnenminister Dobrindt eröffnete „Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen“ den aktuellen Stresstest bestanden haben. Denn nach den aktuellen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden kam es am Boden nur deshalb nicht zu einer verheerenden Explosion, weil die Zündvorrichtung versagte. Das wirft Fragen auf. „Dass eine Drohne offenbar unbemerkt auf das Flughafenvorfeld gelangen konnte und dort eher zufällig entdeckt wurde, zeigt, wo der Kern des Problems liegt“, legt Dr. Gerald Wissel, Vorsitzender des Vorstands im Industrieverband UAV DACH – European Association for Unmanned Aviation, den Finger in die Wunde.

    Dr. Gerald Wissel, Vorsitzender des Vorstands im Industrieverband UAV DACH

    Seit Langem wird darüber diskutiert, wie Flughäfen und andere Anlagen der kritischen Infrastruktur effizient gegen Bedrohungen geschützt werden können, die von illegaler UAS-Nutzung ausgehen können. Doch noch stehen vor allem Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen einer praxistauglichen Lösung im Weg. Die ausschließliche Konzentration auf staatliche Eingriffsmaßnahmen werde den heutigen Bedrohungslagen nicht mehr gerecht, betonte daher der Branchenverband Zivile Drohnen als Reaktion auf die jüngsten Ereignisse in Sachsen. Gerade Betreiber kritischer Infrastruktur müssten technisch und vor allem rechtlich in die Lage versetzt werden, selbständig handlungsfähig zu sein. Oder gegebenenfalls qualifizierte private Sicherheitsunternehmen mit entsprechenden Befugnissen zur aktiven Drohnenabwehr einzusetzen, um konkrete Gefahren für Menschenleben oder den Luftverkehr abzuwenden. 

    Freund-Feind-Unterscheidung nicht vergessen

    Der Aufbau einer technischen Infrastruktur für ein flächendeckendes Monitoring des unteren Luftraums ist nicht nur unter Sicherheitaspekten von Bedeutung, es ermöglicht zudem letztlich die umfassende Nutzung kommerzieller UAS-Anwendungen. „Mit moderner Drohnendetektionstechnologie lassen sich auch bislang unbemerkte Aktivitäten deutlich früher erkennen und bewerten“, erläutert Jan-Eric Putze, CEO des auf UAS-Dienstleistungen spezialisierten Unternehmens Droniq. Die reine Luftraumaufklärung könne allerdings nur ein erster Schritt sein. „Wichtig ist jedoch, nicht alleine auf Detektionssysteme zu setzen, da so noch nicht ermittelt werden kann, welche Drohnen kooperativ beziehungsweise unkooperativ oder gar eine potenzielle Gefahr sind. Vielmehr müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Betreiber von Geozonen, die mitunter auch Drohnen für sich selbst einsetzen oder Drohnenflüge bei sich zulassen, eine technische Infrastruktur haben, die es erlaubt zu erkennen, welche Flüge angemeldet sind und welche Drohnen somit legal unterwegs sind.”  

    Der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle dürfte die Debatte über den Schutz vor illegal betriebenen Drohnen wieder aufflammen lassen (Foto: DFS – Deutsche Flugsicherung)

    Die zuletzt etwas ruhiger gewordene öffentliche Debatte über den Schutz kritischer Infrastruktur vor irrtümlich oder auch bewusst illegal betriebenen Drohnen dürfte aufgrund der neuen Qualität der Bedrohung durch ein mit Sprengstoff bestücktes Fluggerät wieder stärker an Fahrt aufnehmen. Und die zuständigen Stellen müssen sich die Frage gefallen lassen, warum man an dieser Stelle nicht schon deutlich weiter ist. „Wir haben bereits im vergangenen Dezember einen Maßnahmenkatalog zum Thema Drohnendetektion und -abwehr vorgelegt. Zwei der zentralen Forderungen sind die Etablierung eines Echtzeit-Lagebilds für den unteren Luftraum sowie die verpflichtende elektronische Kennzeichnung aller Luftraumteilnehmer mittels ADS-L“, erläutert Dr. Gerald Wissel vom UAV DACH. „Nur wenn die Sicherheitsbehörden jederzeit wissen, welche Luftfahrzeugsysteme hier legal unterwegs sind, lassen sich adäquate Gegenmaßnahmen ergreifen und die Sicherheit für bemannte und unbemannte Luftraumteilnehmer sowie am Boden gewährleisten.”


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