Orientierungshilfe für Drohnenpilotinnen und -piloten - Drones
Die EASA hat die „Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems“ aktualisiert

Orientierungshilfe für Drohnenpilotinnen und -piloten

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    Alle relevanten Vorschriften und zum Teil verstreuten Regelungen in einer zentralen Sammlung. Diesem Grundgedanken folgt die Europäische Flugsicherheitsagentur mit dem Konzept der Easy Access Rules (EAR). Mit diesen soll es erleichtert werden, den Luftraum rechtskonform zu nutzen. Da sich die EU-Vorgaben jedoch immer wieder ändern, müssen auch die EAR von Zeit zu Zeit angepasst werden. So wie die „Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems“, die seit Ende Juni in einer aktualisierten Fassung vorliegen.

    Wer Drohnen rechtskonform betreiben möchte, muss allein auf europäischer Ebene eine ganze Reihe von Vorschriften beachten. Und durchaus eine ganze Menge Zeit einplanen, um sich diese im Detail anzusehen. Tendenz steigend. Denn in den vergangenen Jahren sind die „Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems“ deutlich umfangreicher geworden. Von 265 Seiten im Jahr 2020 auf den bisherigen Höchststand von 468 Seiten im April 2024. Die jüngste Aktualisierung im Juni 2026 führte nun dazu, dass die EAR für den Drohnenbetrieb mittlerweile 617 Seiten umfassen.

    Änderungen am Specific Operation Risk Assessment

    Die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen sind auf die im vergangenen Jahr vorgelegte Version 2.5 des SORA-Verfahrens zurückzuführen. Die von der Working Group Safety Risk Management (WG SRM) bei den Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems (JARUS) erarbeiteten Änderungen am Specific Operation Risk Assessment betreffen die Bewertungssystematik des Bodenrisikos anhand der numerischen Bevölkerungsdichte. Auch die Auswirkungen der an das Betriebsgebiet angrenzenden Lufträume auf die geforderten Maßnahmen zur Risikominimierung wurden damals angepasst. Die auf diese Weise modifizierte Methodik zur Risikobewertung von UAS-Betriebszenarien wurde im September des vergangenen Jahres von der EASA mit der ED Decision 2025/018/R in die sogenannten „Acceptable Means of Compliance“ und das dazugehörige „Guidance Material“ aufgenommen. Und hat jetzt Eingang in die aktualisierten „Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems“ gefunden.

    INFO

    Die „Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems“ können hier heruntergeladen werden: www.bit.ly/EASA_EAR_2026


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