Am 07. Mai ist Drones Termin des Monats

Online-Informationsveranstaltung der EASA

Während die Anforderungen an den Betrieb unbemannter Systeme in der „Open Category“ gemäß europäischer Drohnenverordnung vergleichsweise klar definiert sind, herrschen mit Blick auf die „Specific Category“ noch einige Ungewissheiten. So können die nationalen Behörden, die für die erforderlichen Betriebsgenehmigung zuständig sind, beispielsweise den Einsatz einer von der EASA zugelassenen Drohne verlangen. Doch wie das Zulassungsverfahren unterhalb der „Certified Category“ im Detail konkret aussieht, das ist bislang unklar. Anfang April veröffentlichte die Europäische Flugsicherheitsbehörde nun Richtlinien zum Konstruktionsprüfungsverfahren für Drohnen, um einen ersten Rahmen zu setzen. Am 07. Mai findet diesbezüglich von 10 bis 11:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung der EASA statt, die sich an Behörden, Drohnen-Hersteller und -Operator gleichermaßen richtet.

Von

Die „Guidelines on Design verification of UAS operated in the ‘specific’ category and classified in SAIL III and IV“ sollen ein weiterer Schritt hin zu einer europaweiten Standardisierung der Betriebsgenehmigung für Operationen mit mittlerem Risiko (SAIL III und IV gemäß SORA) sein. Denn während die zuständigen Behörden der Mitgliedsländer im Rahmen der Erteilung einer Genehmigung insbesondere die geplante Drohnenoperation als solche und das Risiko, das von dieser für Dritte ausgehen könnte beurteilen, fällt die Zulassung von Drohnen gemäß C-Klassifizierung nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Noch komplexer wird die Angelegenheit, wenn eine selbst entwickelte Drohne oder eine modifizierte Drohne mit C-Kennzeichnung zum Einsatz kommen soll. Beispielsweise wenn ein bereits vom Hersteller mit einer Kennzeichnung zwischen C0 und C4 versehenes Fluggerät mit einem zusätzlichen Fallschirm ausgestattet werden soll. Damit nun nicht das komplette Fluggerät sondern lediglich die Zusatzausrüstung genehmigt werden muss, hat die EASA das modifizierte Konstruktionsprüfungsverfahren entwickelt. 

Erläuterungen für alle Beteiligten

„Die EASA setzt ihre Bemühungen fort, einen sicheren und nachhaltigen Betrieb von Drohnen zu gewährleisten“, erklärt Patrick Ky, Executive Director der EASA. (Lese-Tipp: Die Europäische Union stellt neue Luftverkehrsordnung vor) „Dieser neue Prozess zur Überprüfung des Designs wurde entwickelt, um alle Beteiligten zu unterstützen und ein angemessenes Verfahren zu etablieren, das Innovation und Wachstum in diesem vielversprechenden Sektor fördert.” Teil dieser Bemühungen ist eine Online-Informationsveranstaltung der EASA am 07. Mai, in der die neuen Richtlinien, die technischen Begriffe, die allgemeinen Abläufe im Genehmigungsprozess und weitere wichtige Informationen für nationale Luftfahrtbehörden, Drohnen-Hersteller und -Operator erläutert werden.

Der Live-Stream kann auf Facebook sowie Youtube verfolgt werden:

Facebook: https://www.facebook.com/European.Aviation.Safety.Agency/posts/10159224770069686

Youtube: https://youtu.be/69EUfd4snzY

Foto: Adobe Stock / etfoto




Angebote

Einzelheft

24,95 € / Ausgabe  
  • Verpasste Ausgaben nachbestellbar
  • Auswahl aus insgesamt fünf Jahrgängen
  • Lieferung direkt nach Hause
Jetzt bestellen

Digital-Abo

79,00 € / Jahr jederzeit kündbar
  • Früherer Erscheinungstermin
  • Für Apple, Android und im Browser
  • Zugriff auf alle bisher erschienen Digital-Ausgaben
Jetzt bestellen

Jahres-Abo

89,00 € / Jahr jederzeit kündbar
  • Sechs gedruckte Ausgaben
  • Versandkostenfrei nach Hause
  • Zugriff auf alle bisher erschienen Digital-Ausgaben
Jetzt bestellen
Drones Monthly - der Newsletter für die Drone-Economy

Der Newsletter für die Drone-Economy

Jetzt für den kostenlosen Branchendienst anmelden