Gesetzgebung

Die Europäische Union stellt neue Luftverkehrsordnung vor

Diskutiert wurde lange, nun ist es offiziell: Mit Verkündung einer diesbezüglichen EU-Durchführungsverordnung ("implementing regulation") im Amtsblatt der Europäischen Union ist der Weg zur Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Drohnen innerhalb der Europäischen Union vorgegeben. Auf Basis der von der europäischen Luftsicherheitsbehörde EASA erarbeiteten Regelungen haben die Mitgliedsstaaten nun bis Juni 2020 Zeit, die vereinheitlichen Rahmenbedingungen in nationales Recht zu überführen.

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Neben Kennzeichnungs- und Identifizierungspflichten sollen dadurch unter anderem auch standardisierte Vorgaben dafür gesetzt werden, wann und für welche Einsatzbereiche Betriebsgenehmigungen erforderlich sind oder in welchen Fällen ein Mindestalter für Drohnenpiloten gilt. „Die Vorschriften werden unter anderem dazu beitragen, die Sicherheit und die Privatsphäre der EU-Bürger zu schützen und gleichzeitig den freien Verkehr von Drohnen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union zu ermöglichen“, so die EASA in einer aktuellen Pressemitteilung. Dementsprechend zufrieden wird EASA-Chef Patrick Ky darin zitiert: „Europa wird die erste Region der Welt sein, die über ein umfassendes Regelwerk verfügt, das einen sicheren und nachhaltigen Betrieb von Drohnen sowohl für kommerzielle als auch für Freizeitaktivitäten gewährleistet. Gemeinsame Regeln werden dazu beitragen, Investitionen, Innovation und Wachstum in diesem vielversprechenden Sektor zu fördern.“ Inwiefern die 2017 verabschiedete Luftverkehrsordnung (LuftVO) des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nun konkret angepasst wird, bleibt abzuwarten. So sehen beispielsweise die EASA-Regeln für privat genutzte Drohnen in der Regel ein Höhenlimit von 120 Metern vor, die LuftVO beschränkt private Drohnenflüge derzeit (noch?) generell auf 100 Meter.

Foto: AdobeStock/finecki



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