Interview mit Achim Friedl

Kritik am Entwurf zum Luftverkehrsgesetz

Ein großer Wurf sieht sicher anders anders. Es hagelt jede Menge Kritik am Entwurf zum Luftverkehrsgesetz, der kurz vor Weihnachten aus dem Bundesverkehrsministerium in die Verbändeanhörung gegangen ist. Da werden inhaltliche Fehleinschätzungen und handwerkliche Mängel kritisiert. Und auch das Zeitmanagement sorgt für Unmut. Am 16.12.2020 legte das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter CSU-Minister Andreas Scheuer einen Referentenentwurf dafür vor. Anders als bei der Erstellung des Entwurfs drückte das BMVI dann bei der Fristsetzung zur Verbändeanhörung ordentlich aufs Tempo. Bis zum 05.01.2021 sollten die Interessenvertretungen ihre Kommentierungen einreichen.

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Von schlechtem politischen Stil ist da die Rede, wenn innerhalb der wenigen Werktage rund um Weihnachtsfest und Jahreswechsel ein umfangreiches Paket aus Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrsordnung, Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung und des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt zu bearbeiten ist. Eine wenig erfreuliche vorweihnachtliche Überraschung unter anderem für Achim Friedl, Vorsitzender des Vorstands im UAV DACH. Zumal das, was es zu lesen und zu analysieren galt, wenig Anlass für Festtagsstimmung bot. Drones fragt nach.

Drones: „Raus aus den Laboren, ab in die Luft“: So plakativ formulierte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer seine drohnenpolitischen Ziele bei der Vorstellung des Aktionsplans unbemannten Luftfahrt im Mai 2020. Hält der Referentenentwurf für das neue Luftverkehrsgesetz, was der Minister versprochen hat?
Achim Friedl: Nachdem sich das Ministerium ja viel Zeit gelassen hatte, erwarteten wir einen Entwurf, der den Flugbetrieb von Drohnen erleichtern und der Drone-Economy Rückenwind geben würde. Beim Lesen des Referentenentwurfs war die Enttäuschung allerdings groß: Zu viele Beschränkungen, zu viele Verbote. Dazu kommt eine weit aufgefächerte und kompliziert beschriebene Zuständigkeit der Behörden, bei denen Betriebserlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen in Zukunft beantragt werden sollen. Bevor es richtig „in die Luft“ gehen kann, wären also jede Menge Hemmnisse und bürokratischer Aufwand zu überwinden. Verbote und Bürokratie erwecken keine Begeisterung.

Die beteiligten Verbände hatten lediglich vom 16.12.2020 bis zum 05.01.2021 Zeit, die BMVI-Vorlagen für die Novellen von  Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrsordnung, Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung und des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt zu kommentieren. Hand aufs Herz: Wie sehr haben Sie sich über diese knappe Frist geärgert?
Es gibt wohl niemanden auf der Welt, der über Zusatzarbeit während der Feiertage begeistert ist. Vor allem war die eingeräumte Zeit für eine Stellungnahme angesichts des Umfangs des Referentenentwurfs schlichtweg zu knapp. Ich hatte – auch mit Blick auf die verstrichene Bearbeitungszeit beim Bundesverkehrsministerium – um Terminverlängerung gebeten. Die wurde aber nicht gewährt.

War in dieser kurzen Zeit denn eine abschließende Stellungnahme überhaupt möglich?
Wir haben es geschafft, eine Stellungnahme abzugeben. Aber so richtig zufrieden bin ich damit nicht. Mein Anspruch ist eine tiefgehende Bearbeitung, die aus Zeitgründen nicht möglich war. Ziel des UAV DACH e.V. ist es zu Stellen, an denen es im Referentenentwurf hakt, konstruktive Hinweise bis hin zu Formulierungsvorschlägen zu geben. Das war nun nicht möglich und muss noch nachgeholt werden.

Nach dem Entwurf aus dem BMVI kämen massive Verbotsszenarien auf die Drone-Economy zu. Wie passt das mit dem vergleichsweise liberalen Ansatz der europäischen Drohnenverordnung zusammen, die eher auf Freiheiten und individuelle Risikoabwägung anstatt auf generelle Verbote setzt?
Es ist richtig, dass die europäischen Verordnungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen einen risikobasierten und sicherheitsorientierten Ansatz enthalten. Dadurch ergeben sich weitreichende „Freiheiten“ zur Benutzung des Luftraums. Der Flugbetrieb ohne Genehmigungsvorbehalte oder der Flugbetrieb auf der Basis eines sicheren Betriebskonzeptes setzen den notwendigen Rahmen für effektive und nützliche Drohneneinsätze. Es ist schade, dass das Bundesverkehrsministerium diese Möglichkeiten bislang nicht nutzen möchte und eine Chance vertan werden könnte, wichtig Impulse für die weitere Entwicklung der Drone-Economy zu setzen.

Es gibt ja reichlich Kritik am Entwurf zum Luftverkehrsgesetz. Was würde es für die Drone-Economy in Deutschland bedeuten, wenn die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Gesetze und Verordnungen tatsächlich so verabschiedet werden?
Wenn man mit nationalen Gesetzen und Verordnungen eine Art „Käseglocke“ von Verboten über die europäischen Vorgaben stülpt, dann wird das der Drone-Economy schaden. Das Ministerium hat aber bereits signalisiert, dass sinnvolle Änderungen noch aufgenommen werden sollen. Ich denke daher, dass es auch im Zuge der parlamentarischen Befassung noch zu Änderungen kommen wird. Daher habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben und erwarte am Ende des Tages Regeln, die die Drone-Economy nicht behindern, sondern wenn es richtig gut läuft sogar fördern.




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