

Als die Europäische Union 2019 ihr System der C-Klassen-Markierungen einführte, setzte sie eine der ehrgeizigsten Regulierungsreformen in der Geschichte der zivilen Luftfahrt in Gang. Sieben Jahre später hat sich das Regelwerk als einheitliches technisches Fundament in der EU etabliert. Auf diese Weise wurde ein echter europäischer Binnenmarkt für Drohnen ermöglicht. Zudem wurde nicht nur Vergleichbarkeit geschaffen, sondern auch ein durchgehend hohes Sicherheitsniveau definiert.
Vor der Einführung des europäischen C-Klassifizierungssystems (C0–C6) bewegten sich die Hersteller in einem zunehmend zersplitterten Umfeld. Zwar konnten Drohnen dank der CE-Kennzeichnung bereits EU-weit vertrieben werden, doch die technischen Erwartungen und betrieblichen Auflagen entwickelten sich in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich schnell. Mit dem Wandel der Drohne vom reinen Hobbygerät hin zum professionellen Werkzeug für Industrieinspektionen, Rettungseinsätze, Vermessungen, Landwirtschaft und Filmproduktionen wurde der Ruf nach einem harmonisierten Regelwerk immer lauter.
Klassifizierungssystem
Die Antwort lieferten die Verordnungen (EU) 2019/945 und 2019/947: Mit ihnen wurden nicht nur die Betriebsklassen „Open“, „Specific“ und „Certified“ eingeführt, sondern auch das Klassifizierungssystem von C0 bis C6. Auf diese Weise wurden erstmals technische Produktanforderungen mit einem risikobasierten Betriebsrahmen verknüpft. Hersteller konstruieren Drohnen seitdem nach einheitlichen europäischen Standards, während UAS-Betreiberinnen und -Betreiber sich auf EU-weit verlässlich definierte Rahmenbedingungen verlassen können.

Die Grundlagen für die technische Eingruppierung von Drohnen in C-Klassen wurden auf europäischer Ebene gelegt
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