Neue Möglichkeiten des UAV-Einsatzes in der Landwirtschaft

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen

Der Agrarsektor gilt als einer der großen Wachstumsmärkte für die Nutzung ziviler Drohnentechnologie. Doch andernorts ist man diesbezüglich deutliche weiter als hierzulande. Das gilt insbesondere mit Blick auf den Einsatz von Sprühkoptern, denn in Deutschland ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen aller Art grundsätzlich verboten. Lediglich für Winzer und den Kronenbereich von Wäldern sind Ausnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen möglich. Optionen, von denen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nun erstmals Gebrauch macht und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen in Weinbau-Steillagen genehmigt.

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Die Vorteile liegen auf der Hand. Zumindest in der Theorie. Wo Landwirte auf ihren Anbauflächen – beispielsweise mit Hilfe von Drohnenaufnahmen – einen Schädlingsbefall ausfindig machen, können Sprühkopter eingesetzt werden, um punktuell und minimalinvasiv in die Pflanzenkultur eingreifen zu können. Statt eines großflächigen Einsatzes von Pestiziden könnten gezielt nur die Mengen ausgebracht werden, die erforderlich sind, um die aufgetauchten Schadorganismen zu bekämpfen. Messungen ergaben, dass auf diese Weise die Abdrift der Pflanzenschutzmittel auf nicht-befallene Flächen um bis zu 95 Prozent reduziert werden könnte. Doch grau ist bekanntlich alle Theorie. Denn dem sinnvollen Anwendungsszenario steht im Allgemeinen §18 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz – PflSchG) entgegen. Dieser verbietet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen, lässt lediglich Sonderregelungen für den Weinbau in Steillagen oder im Kronenbereich von Wäldern zu.

Flachstrahldüse

Und auch das bislang lediglich per Helikopter. Denn sowohl die Drohnen als Fluftfahrzeug als auch die Pestizide für den Einsatz in Kombination mit einem UAV müssen von den zuständigen Stellen wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder dem Julius Kühn Institut (JKI) individuell zertifiziert werden. Ein erster Schritt in diese Richtung war die JKI-Zulassung der DJI-Drohnen Agras MG-1P sowie Agras T16 (Foto) im Mai 2020. (Lese-Tipp: MG-1S Agras im Einsatz zur Malariaprävention auf Sansibar) Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung hatte der Fachhändler Droneparts, der das Antragsverfahren in Kooperation mit der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg verfolgte. Dabei wurde die  abdriftarme Flachstrahldüse Lechler IDK 90-025 POM als Standard definiert, um im Steillagen-Weinbau Pflanzenschutzmittel auszubringen. Allerdings gab es bislang keinerlei Pestizide, die vom BVL dafür zugelassen gewesen wären.

Doch das hat sich nun geändert. Ende Mai 2021 teilte das BVL mit, dass man erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen genehmigt habe. Eine Liste der Pestizide solle, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, zeitnah auf der eigenen Website erscheinen sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen erfordert allerdings auch weiterhin die Genehmigung der zuständigen Landesbehörde, die einschlägigen luftfahrtrechtlichen Regelungen behalten ebenfalls ihre Gültigkeit. Ein „Freiflugschein“ wurde also nicht ausgestellt.

Im Gegenteil. Auch die Flugmissionen als solche unterliegen einer genauen Reglementierung. So darf die Flughöhe beim Ausbringen der Pestizide 2 Meter oberhalb der Pflanzen nicht übersteigen, eine Fluggeschwindigkeit von maximal 13 Kilometer pro Stunde ist einzuhalten. Zudem dürfen die eingesetzten Drohnen nicht von Hand navigiert sondern lediglich automatisiert geflogen werden. Last but not least: Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen bleibt gemäß der Genehmigung durch das BVL dem Weinbau in Steillagen vorbehalten. Ein Drohneneinsatz über Ackerflächen in der Ebene ist nach wie vor verboten. 

Foto: DJI




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