Vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen anlässlich des G7-Gipfels

Neben den Sicherheitsbereichen am Boden ist auch die Sicherung des Luftraums ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Dazu hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit Bekanntmachung vom 20. Juni 2022 folgende Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) erlassen:

Vom 25.06.2022, 14:00 Uhr, (12:00 Uhr UTC) bis zum 28.06.2022, 24:00 Uhr (22:00 Uhr UTC) dürfen in einem Radius von rund 56 km (30 NM) um den Veranstaltungsort Elmau keine bemannten Flüge nach Sichtflugregeln durchgeführt werden. Dies gilt dementsprechend zum Beispiel auch für Drachenflieger, Gleitschirmflieger oder Segelflieger. Der klassische „Linienflug“ nach Instrumentenflugregeln ist davon nicht betroffen.

Unbemannte Luftfahrtsysteme (z.B. Drohnen, ferngesteuerte Flugmodelle) dürfen in dieser Zeit um den Veranstaltungsort Elmau in einem Radius von rund 19 Km (10 NM) und um den Flugplatz Pömetsried in einem Radius von rund 6 km (3 NM) nicht betrieben werden.

Während der Ankunft und der Abreise der Staats- und Regierungschefs wird am 25.06.2022 von 14:00 Uhr (12:00 Uhr UTC) bis 26.06.2022 15:00 Uhr (13:00 UTC) und am 28.06.2022 von 09:00 bis 24:00 Uhr (07:00 – 22:00 UTC) ein zweites temporäres Flugbeschränkungsgebiet um den Flughafen München erlassen. Es wurde ebenfalls mit einem Radius von 56 Km (30 NM) festgelegt und über einen Verbindungskorridor mit dem Flugbeschränkungsgebiet in Elmau verbunden.

Das Ausmaß des Flugbeschränkungsgebiets reicht somit praktisch von Ingolstadt bis zur italienischen Staatsgrenze und am Alpenrand von Füssen bis an den Tegernsee.

Verstöße gegen die Flugbeschränkungen reichen von Ordnungswidrigkeiten bis zu Straftaten und werden konsequent geahndet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Flüge des Rettungsdienstes, der Polizei, der Bundeswehr sowie ausländischer Staatsluftfahrzeuge mit G7-Bezug.

Weitere Informationen bietet das G7-Internetportal der Bayerischen Polizei unter https://g7.polizei.bayern.de. Auf dieser Internetseite ist zudem unter dem Titel „Fragen und Antworten“ ein Link zu finden, der Antworten auf häufig gestellte Fragen – FAQ bietet.

Informationen über den aktuellen Status des Flugbeschränkungsgebietes können über die Frequenz 126,950 (Fluginformationsdienst Langen) erfragt oder über die Internetseite der Deutschen Flugsicherung www.dfs.de abgerufen werden.


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