Luftverkehrsrecht

Gesetzesvorlage vom Bundeskabinett verabschiedet

Die Regierung drückt bei der Neufassung der deutschen Luftverkehrsgesetzgebung aufs Tempo. Endlich möchte man meinen, schließlich ist diese überfällig, hätte aufgrund der Vorgaben der europäischen Drohnenverordnung bereits zum 30. Dezember 2020 abgeschlossen sein müssen (wir berichteten). Am vergangenen Mittwoch war es dann soweit, wurde die Gesetzesvorlage vom Bundeskabinett verabschiedet. Unklar ist jedoch noch, inwiefern die von Vertretern der Drone-Economy im Rahmen der kurzfristigen Verbändeanhörungen vorgebrachte Kritik am Referentenentwurf in die vom Kabinett beschlossene Fassung eingeflossen ist.

Von

Spätestens seit dem 11. Juni 2019, als die „Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde war klar, was mit Blick auf Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrsordnung, Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung und das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt auf den Gesetzgeber beziehungsweise das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zukommen würde. Dennoch dauerte es bis kurz vor Weihnachten 2020, bis ein zwischen den Ministerien abgestimmter Referentenentwurf vorlag und den Verbänden zur Kommentierung zugestellt wurde. Und das Echo war trotz der kurzen Fristsetzung bis zum 05. Januar 2021 beachtlich. 

Offener Brief

Insbesondere aus den Interessenvertretungen von Drone-Economy und Flugmodellsport kam deutliche Kritik an den Plänen des BMVI. Doch nicht nur von dort. In einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) äußerte die Bundestagsabgeordnete Carina Konrad (FDP) ihr Unverständnis darüber, dass der Referentenentwurf für den Drohnenbetrieb in der offenen und speziellen Klasse pauschale Verbote für das „Abwerfen von Gegenständen“ sowie das Mitführen von „gefährlichen Gütern und Stoffen“ vorsieht. Denn, so schreibt die FDP-Politikerin, „für die Landwirtschaft wird es laut diesem Referentenentwurf künftig nicht möglich sein, mit unbemannten Fluggeräten/Drohnen Nützlinge abzuwerfen, gezielte Düngung vorzunehmen oder partiellen Pflanzenschutz zu betreiben.” Ein praktischer Anwendungsfall, der zum einen bereits erfolgreich praktiziert wird und zum anderen den zuständigen Beamten bei der Formulierung des Referentenentwurfs offenkundig nicht in den Sinn kam. Und auch bei Klöckners Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Agrar-Ministerium ist das Thema offenbar nicht sonderlich präsent, schließlich werden Gesetzesvorlagen vor ab innerhalb der Ministerien auf Fachebene abgestimmt.

Aber trotz der zum Teil massiven Kritik aus den Reihen der Drohnenpiloten und von  Fachverbände am Referentenentwurf hält Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zumindest öffentlich daran fest, dass man mit der am 03. Februar 2021 im Kabinett beschlossenen Gesetzesvorlage einen wichtigen Impuls für die deutsche Drones-Economy sowie die Umsetzung der Ziele des Aktionsplans der Bundesregierung für unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte gegeben habe. „Wir wollen die Drohnen-Technologie Made in Germany vom Labor in die Luft bringen. Deshalb fördern wir sie schon seit Jahren”, wird Scheuer auf der Website seines Ministeriums zitiert. „Jetzt gehen wir den nächsten Schritt: Mit unserem Gesetzentwurf ermöglichen wir Innovation und neue Geschäftsfelder; gleichzeitig schaffen wir ein hohes Sicherheitsniveau für die Menschen, den Luftraum und die Natur.” 

Wie geht’s weiter?

Ob das erklärte Ziel des BMVI, das ohnehin verzögerte Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden erreicht werden kann, wird abzuwarten bleiben. Viel wird sicher auch davon abhängen, inwiefern die eingebrachte Kritik noch zu Veränderungen am Referentenentwurf geführt hat. So scheint beispielsweise die vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft in seiner Kommentierung angemahnte Vergrößerung der Flugverbotszonen im seitlichen Abstand zu Start- und Landebahnen auf Flugplätzen auf offene Ohren gestoßen zu sein. Änderungen hat es zwischen Anfang Januar und Anfang Februar also offenkundig gegeben. Welche genau und in welchem Umfang ist hingegen derzeit noch unklar.  

Mit Spannung blickt die Drone-Economy daher auf das, was nun im weiteren parlamentarischen Prozess und den Beratungen im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat passieren wird. Um es mit den Worten des ehemaligen SPD-Fraktionschefs und Verteidigungsministers Peter Struck zu sagen: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde.” Offen bleibt derweil jedoch, wie die obligatorischen Veränderungen konkret aussehen werden.

Foto: BMVI




Angebote

Einzelheft

24,95 € / Ausgabe  
  • Verpasste Ausgaben nachbestellbar
  • Auswahl aus insgesamt fünf Jahrgängen
  • Lieferung direkt nach Hause
Jetzt bestellen

Digital-Abo

79,00 € / Jahr jederzeit kündbar
  • Früherer Erscheinungstermin
  • Für Apple, Android und im Browser
  • Zugriff auf alle bisher erschienen Digital-Ausgaben
Jetzt bestellen

Jahres-Abo

89,00 € / Jahr jederzeit kündbar
  • Sechs gedruckte Ausgaben
  • Versandkostenfrei nach Hause
  • Zugriff auf alle bisher erschienen Digital-Ausgaben
Jetzt bestellen
Drones Monthly - der Newsletter für die Drone-Economy

Der Newsletter für die Drone-Economy

Jetzt für den kostenlosen Branchendienst anmelden