Nachgefragt bei Dr. Oliver Heinrich, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei BHO Legal

„Eine exzellente Sicherheitsbilanz“

Gemäß Paragraph 21k der Luftverkehrsordnung genießt der Betrieb von Drohnen, der durch oder unter Aufsicht von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben stattfindet, einige Privilegien. Das Bundesverkehrsministerium plant nun mit Verweis auf europäische Vorgaben den Kreis derer, die die Privilegien in Anspruch nehmen können, deutlich zu verkleinern. Sehr zur Verwunderung von Luftrechtsexperte Dr. Oliver Heinrich, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei BHO Legal. Aber was genau hat den anerkannten Fachmann für Drohnen-Recht überrascht? Drones fragt nach.

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Drones: Wie überrascht sind Sie, dass das Bundesverkehrsministerium Änderungen am § 21k der Luftverkehrsordnung vornehmen will? Und noch dazu meint, dies per kurzem Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt und die Landesluftfahrtbehörden vorab in Kraft setzen zu können. 

Dr. Oliver Heinrich: Die Art und Weise hat mich schon recht überrascht. Es mutet etwas eigentümlich an, dass durch ein einfaches Schreiben geltendes Recht – im Vorgriff zu dem sonst üblichen gesetzgeberischen Änderungsprozess – außer Kraft gesetzt werden soll. Meiner Kenntnis nach haben deutsche Behörden bislang eine exzellente Sicherheitsbilanz bei der Nutzung von Drohnen. Daher sollte es in der Tat keinen sicherheitsbezogenen Anlass für eine Änderung geben. Die im Rahmen unserer Mandatsarbeit betreuten Behörden waren und sind sich ihrer Verantwortung für die Betriebssicherheit durchaus bewusst. Gerade durch die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure, inklusive der Landesluftfahrtbehörden, konnten wir bisher auf unbürokratische Weise gute, das heißt innovative und zugleich sichere Betriebskonzepte entwickeln.

Was würde es aus Ihrer Perspektive für die deutsche Drone-Economy bedeuten, sollte die Ankündigung des Ministeriums tatsächlich umgesetzt werden?

Leider werden so den bereits aktiven Behörden sowie den Behörden, die mit einem zukünftigen Drohneneinsatz zur effizienten Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben liebäugeln, unnötig Steine in den Weg gelegt. Das Budget der Behörden ist in vielen Fällen begrenzt – das haben uns die Ergebnisse der jüngsten BOS-Umfrage 2022 von Droniq und dem Behördenspiegel deutlich vor Augen geführt. Die Bewältigung der je nach beabsichtigten Einsatz nicht unerheblichen Genehmigungsanforderungen stellt insoweit einen zusätzlichen Kostenfaktor dar, der die Budgets weiter belasten wird. Auch im Bereich der universitären Forschung geht wertvoller Spielraum verloren, der in der Vergangenheit Probeflüge, zum Beispiel im Bereich der notfallmedizinischen Logistik, wesentlich erleichtert und letztlich Innovation ermöglicht hat. Und das ohne – das möchte ich nochmal ausdrücklich betonen – Abstriche in der Betriebssicherheit machen zu müssen. Gleichwohl begrüße ich, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit dem Gedanken spielt, die in § 21k Absatz 1 Luftverkehrsordnung vorgesehene Beschränkung auf eine Startmasse von weniger als 25 kg aufzuheben.

Anstatt den Nutznießerkreis für das Behördenprivileg zu beschneiden, könnte die Bundesregierung doch beispielsweise bestimmte Standards festschreiben, die im BOS-Betrieb zwingend zu beachten sind. Wäre das mit Blick auf die Betriebssicherheit nicht eigentlich konsequenter?

Das wäre sicherlich ein sinnvoller Ansatz – auch über den engen Kreis der BOS hinaus. Die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die gegenwärtig überarbeitet werden, bieten insoweit eine guter Orientierung für einen sicheren behördlichen Betrieb. Bislang haben wir unseren Mandanten in dem Bereich immer geraten, sich an den im Übrigen geltenden Regeln quasi analog zu orientieren. Das wurde im Austausch mit dem BMDV – damals noch BMVI – gut geheißen. Aber klare, verbindliche Standards hierzu wären natürlich im Sinne der Rechtssicherheit noch besser.

 

Lese-Tipp

Das vollständige Interview mit Rechtsanwalt Dr. Oliver Heinrich lesen Sie in Drones-Ausgabe 1/2023, die ab Ende Oktober erhältlich sein wird. Diese und auch alle weiteren noch verfügbaren Ausgaben sind im Magazin-Shop unter www.drones-magazin.de/shop erhältlich.




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