Zertifizierung der eBee-Flächendrohnen von senseFly

C2-Label

Es hat eine Weile gedauert, nun geht es aber offenbar Schlag auf Schlag. Knapp eine Woche nachdem Marktführer DJI bekannt gab, dass die Mavic 3-Serie eine C1-Klassifizierung erhalten hat, legt senseFly nach. Wie das Unternehmen mitteilte, sind die bekannten Flächendrohnen eBee X, eBee Geo (Foto) und eBee Ag gemäß den EU-Vorgaben mit dem C2-Label klassifiziert worden. Ab September sollen entsprechend ausgezeichnete Versionen der unbemannten Systeme ausgeliefert werden.

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Um das C2-Label zu erhalten, müssen UAS den Sicherheits- und Herstellungsstandards der Europäischen Union entsprechen, wie sie in der Durchführungsverordnung 2019/945 festgelegt wurden. So muss etwa das Abfluggewicht unterhalb von 4 kg liegen und Remote-ID- sowie Geo-Awareness-Systeme implementiert sein. Künftig können die eBee-Drohnen, die insbesondere für Mapping- und Monitoring-Aufgaben eingesetzt werden, in einem horizontalen Abstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen fliegen und nach den entsprechenden Vorgaben der „Offenen Kategorie“ eingesetzt werden, ohne dass Betreiber eine entsprechende Genehmigung einholen oder ein SORA-Verfahren durchlaufen müssen. Im Gegensatz dazu müssen vergleichbar große und schwere Drohnen ohne C2-Label einen Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen sowie Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten, was ihre Einsatzmöglichkeiten im Vergleich mit den senseFly-Systemen natürlich beschränkt.

Darüber hinaus verfügt die eBee X-Serie seit Juni auch über einen so genannten Design Verification Report (DVR) der EASA, der in der „Spezifischen Kategorie“ BVLOS-Operationen und auch Flüge über Menschen ermöglicht – sofern das entsprechende Betriebskonzept von der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde genehmigt wurde. 

Aufgrund einer Übergangsregelung müssen unbemannte Flugsysteme, die im Wirkungsbereich der europäischen Drohnenverordnung 2019/947 in Verkehr gebracht und eingesetzt werden sollen, spätestens ab dem 01. Januar 2024 gemäß den in der Durchführungsverordnung 2019/945 definierten Risikoklassen („C-Klassen“) gekennzeichnet sein. Die senseFly-Drohnen wurden von der NavCert GmbH auf ihre Konformität mit der UAS-Klasse C2 geprüft. Das Unternehmen wurde seinerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) auditiert und anschließend vom zuständigen Luftfahrt-Bundesamt als „Akkreditierte Zertifizierungsstelle UAS“ benannt. Mittlerweile wurde NavCert-Mitarbeiter Oliver Schneider zum Vorsitzenden der Koordinierungsgruppe der benannten Stellen für UAS (NB-UAS) gewählt und NavCert gab bekannt, im Rahmen einer Kooperation mit dem Forschungsflughafen Braunschweig künftig praktische Produkttests in Niedersachsen absolvieren zu wollen.

 

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