DLR-Auswertung: Einschränkungen durch Drohnen an deutschen Flughäfen 2024
Die jüngsten Vorfälle in Skandinavien und am Flughafen München, bei denen der Flugbetrieb für mehrere Stunden unterbrochen und zahlreiche Flüge gestrichen oder umgeleitet werden mussten, zeigen die weitreichenden Folgen unautorisierter Drohnennutzungen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat erstmals systematisch das Auftreten solcher Drohnenflüge an deutschen Flughäfen untersucht. Im Fokus standen dabei Störungen des Luftverkehrs durch vollständige Betriebseinstellungen sowie deren finanzielle Auswirkungen auf Fluggesellschaften und Flughäfen.

„Mit der wachsenden Anzahl unbemannter Luftfahrtsysteme, die ungenehmigt kritische Infrastrukturen wie Flughäfen überfliegen, sind wirtschaftliche Schäden verbunden. Zudem bleiben Fragen der Sicherheit eine zentrale Herausforderung, die zusätzliche Investitionen erfordern“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla, Vorstandsvorsitzende des DLR. „Um die richtigen Schlussfolgerungen aus den Vorfällen für den Schutz der Infrastrukturen ziehen zu können, bedarf es im gemeinsamen Interesse öffentlicher Stakeholder und der Wirtschaft auch einer zentralen und vor allem einheitlichen Dokumentation der Ereignisse. Daraus resultierend können geeignete Maßnahmen abgeleitet werden.“
Drohnen über dem Flughafen – kleiner Störfall, großer Aufwand
Grundlage der DLR-Auswertung ist ein vom Luftfahrt-Bundesamt bereitgestellter Datensatz mit Vorfällen des Jahres 2024 im Zusammenhang mit Drohnensichtungen. Diese beziehen sich auf die von der DFS Deutsche Flugsicherung kontrollierten Flughäfen in Deutschland. Die aufbereiteten Ereignismeldungen wurden vom DLR für die Analyse mit Flugspurdaten (ADS-B-Daten) zusammengeführt.
Der Datensatz verzeichnet für das Jahr 2024 insgesamt 118 gemeldete Störfälle durch Drohnen an deutschen Flughäfen – darunter neun bewertbare Fälle mit vollständiger Einstellung des Flugbetriebs. Für diese neun Fälle errechnet die DLR-Analyse einen wirtschaftlichen Schaden durch die Einstellung des Flugbetriebs von rund einer halben Million Euro.
Die untersuchten Vollsperrungen dauerten 2024 im Durchschnitt 32 Minuten. Ein Vorfall führte zu einer über einstündigen, vollständigen Unterbrechung. Aufgrund der engen Flugtaktung kam es dort zu einer Vielzahl verspäteter Flüge und entsprechenden Folgeeffekten im Streckennetz. In weiteren 56 Fällen kam es zu Beeinträchtigungen wie der Sperrung einzelner Pisten – teils verbunden mit einer Änderung der Betriebsrichtung.
Verspätungen, Warteschleifen und Zusatzkosten
Den betroffenen Fluggesellschaften entstanden infolge der neun bewertbaren Flughafensperrungen wirtschaftliche Schäden vor allem durch Abflug- und Ankunftsverzögerungen. In zwei Fällen mussten die Flüge nach mehreren Warteschleifen am Zielflughafen den vorgesehenen Ausweichflughafen anfliegen und dort landen. Diese Betriebsstörungen führten zu höheren Gesamtkosten – verursacht durch längere Flugzeiten, erhöhten Kraftstoffverbrauch, zusätzliche Landegebühren, Kosten für Passagierverpflegung nach EU-Vorgaben sowie eine stärkere Belastung von Personal und Fluggerät.
In der Analyse wurden keine Flugausfälle dokumentiert. Da wirtschaftliche Schäden für Flughäfen in der Regel erst bei Flugausfällen entstehen, ergeben sich auf Basis der vorliegenden Daten für 2024 keine nachweisbaren Schäden für Flughäfen.
Drohnenbedingte Störungen im internationalen Kontext
Der bislang markanteste Fall einer drohnenbedingten Betriebseinstellung in Europa ereignete sich 2018 am Flughafen London Gatwick. Dort kam es zu einer 33-stündigen Sperrung mit einem geschätzten Gesamtschaden von bis zu 100 Millionen Euro. Die aktuellen Ereignisse in Skandinavien und München machen erneut deutlich, dass sich drohnenbedingte Störungen durch Netzwerkeffekte international auswirken können.
„Auch wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen der 2024 dokumentierten Fälle in Deutschland insgesamt begrenzt blieben, zeigen die DLR-Analysen, dass bereits vergleichsweise kurze Betriebseinschränkungen durch die starke Vernetzung des Luftverkehrssystem umfangreiche Folgewirkungen im Luftverkehr, operative Mehraufwände und wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen können. Dies gilt insbesondere bei Sperrungen ab etwa einer Stunde, da bei solchen die Pufferkapazitäten des Lufttransportsystems aufgebraucht sind, was zu einem sprunghaften Ansteigen der Kosten führen kann“, sagt Dr. Florian Linke, kommissarischer Direktor des DLR-Instituts für Luftverkehr.
Empfehlung: Standardisierung der Datenerfassung
Mit der zunehmenden Akzeptanz unbemannter Luftfahrtsysteme (engl. Unmanned Aircraft Systems, abgekürzt UAS) rückt auch ihr wirtschaftliches Potenzial stärker in den Vordergrund, während Fragen der Sicherheit, insbesondere im Umfeld kritischer Infrastrukturen, zentral bleiben.
Ein wesentliches Ergebnis der DLR-Untersuchung ist, dass Drohnenereignisse an Flughäfen künftig noch genauer dokumentiert werden sollten. Aktuell erfolgt die Erfassung solcher Vorfälle im deutschen Luftraum mit uneinheitlicher Datenqualität. Durch eine präzisere Dokumentation lassen sich operative Folgen, wirtschaftliche Auswirkungen und mögliche Risiken frühzeitig erkennen, gezielte präventive Maßnahmen ableiten und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen weiter stärken.
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