„Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“
Große Unternehmen betreiben in der Regel einigen Aufwand, um möglichst unverwechselbar zu sein. Aufbau und Schutz einer eigenen Marke können jedoch auch für kleinere Firmen sinnvoll sein. Doch was genau lässt sich eigentlich schützen? Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher? Und wie verhält man sich, wenn man wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzung abgemahnt wird? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen zum Thema Markenrecht kennt Rechtsanwalt Lars Rieck.
Von Edda Klepp
Drones: Was versteht man eigentlich unter einer Marke?
Lars Rieck: Eine Marke ist eine Zeichenfolge, zum Beispiel aus Buchstaben, Zahlen und/oder Sonderzeichen. Es kann aber auch eine grafische Gestaltung sein, zum Beispiel ein Logo. Ziel einer Marke ist es, Produkte und Dienstleistungen von denen des Wettbewerbs abzugrenzen.
Es gibt also verschiedene Markenarten. Welche sind das genau?
Zunächst gibt es die Wortmarke, das ist eine Buchstaben- oder Zahlenkombination. Es muss sich nicht zwingend um ein echtes Wort aus dem Duden handeln. Im Gegenteil ist es sogar besser, wenn es nicht im Duden steht, also eine Eigenkreation ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeiten, eine grafische Gestaltung als Bildmarke schützen zu lassen – das klassische Logo – oder aber eine Kombination aus beidem, also ein Logo, bei dem zum Beispiel ein Wort, Initialen oder Ziffern enthalten sind. Das ist die sogenannte Wort-Bild-Marke. Wer will, kann aber noch ganz andere kreative Optionen nutzen. Mittlerweile kann man eine Tonfolge als sogenannte Klangmarke schützen lassen, zum Beispiel einen Jingle. Das prominenteste Beispiel dafür ist vielleicht die Telekom.
Die Deutsche Telekom…