Unwissend oder ignorant?
Es ist offenbar zu verlockend. Schnell die kleine Fotodrohne ausgepackt, ab damit in den Himmel und spektakuläre Aufnahmen machen. Besonders bei Großereignissen wie Volksfesten, Pop-Konzerten oder Sportereignissen ist für die Sicherheitskräfte der Blick nach oben daher längst Standard. Das Oktoberfest in München macht da keine Ausnahme. Alleine am 20. September wurden drei illegale Drohnenflüge über der Theresienwiese festgestellt, wie die Polizei München mitteilte. Bei einem davon war ich live dabei.
Von Jens Rosenow
Am fünften Tag des Wiesn-Spektakels im Zentrum Münchens war ich am frühen Abend auf dem Oktoberfest unterwegs. Und wurde dabei Zeuge eines Verstoßes gegen § 62 Luftverkehrsgesetz: Trotz eingerichteter Flugverbotszone mit einem Umkreis von 5,5 Kilometern um das Zentrum der Theresienwiese in München holte ein Mittdreißiger eine DJI Mini hervor und stieg damit am Fahrgeschäft „Free Fall Tower“ auf 85 Meter Höhe auf.
Bei diesem sehr beliebten Adrenalinkick fährt eine Gondel mit 24 Passagieren hinauf in besagte 85 Meter Höhe, ehe es im freien Fall wieder nach unten geht. Bis auf wenige Meter flog der Steuerer sein UAS an die Gondel heran und filmte die Personen.
Unrechtsbewusstsein?
Unabhängig davon, dass auch 249 Gramm Hartplastik als Fremdkörper in der Mechanik des Fahrgeschäfts Schäden anrichten und eine potenzielle Gefahr darstellen können, war die Respektlosigkeit gegenüber der Privatsphäre Dritter und die Missachtung der Flugverbotszone bemerkenswert. Von mir darauf angesprochen, behauptete der laut Pressemitteilung der Polizei 33-Jährige felsenfest, sich korrekt zu verhalten. Zum einen hätte die Einlasskontrolle am Wiesn-Gelände seine Drohne gesehen und ihm erlaubt, diese mit hineinzunehmen. Zum anderen würde er keine Aufnahmen machen, er wolle nur die Perspektive auf seinem Handydisplay bewundern. Am wichtigsten war ihm jedoch, dass ihm die Software der Drohne kein Flugverbot angezeigt hätte…