The sky has a limit
Der Jahreswechsel markiert nicht nur einen kalendarischen Neuanfang. Zum Januar werden zudem immer wieder gesetzliche Änderungen wirksam, die die verschiedenen Bereiche des sozialen und wirtschaftlichen Lebens beeinflussen. Am 1. Januar 2024 sind auch wichtige Neuerungen für den Betrieb von Drohnen in Kraft getreten, die zum einen Hobby-Pilotinnen und -Piloten betreffen. Sie können zum anderen aber auch den kommerziellen UAS-Betrieb einschränken, wenn dieser in der offenen Kategorie stattfindet.
Von Jens Rosenow
Der 1. Januar 2024 warf schon vor einigen Monaten erste konkrete Schatten voraus. So begann Marktführer DJI damit, Software-Updates für die leichtgewichtigen UAS aus dem eigenen Modell-Sortiment bereitzustellen. Das Echo in Foren und sozialen Netzwerken ließ nicht lange auf sich warten. Plötzlich häuften sich die Klagen von Drohnenbesitzerinnen und -besitzern, die nach einem Update plötzlich nicht mehr höher als 120 Meter fliegen konnten.
Zunächst dachten viele an einen Fehler und richteten ihre Wut gegen den Hersteller. Doch langsam verbreitete sich die Kunde, dass dies nichts weiter als der Vorgriff auf die Gültigkeit der EU-Verordnung 2020/639 vom 12. Mai 2020 war, die in der Bestimmung UAS.OPEN.010 besagt, dass „das unbemannte Luftfahrzeug in einem Abstand von 120 Metern vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche zu halten“ ist. Gemeint ist hier der Startpunkt von Fernpilot beziehungsweise Fernpilotin. Die Wogen der Entrüstung über diesen Eingriff in die persönlichen Hobbyfreiheiten waren enorm. Sofort gab es Warnungen, bestimmte Updates nicht durchzuführen, um sich die Freiheit der unbeschränkten Luftraumnutzung zu erhalten.
Manipulation
Findige Programmierer begannen daraufhin, gegen Entgelt veränderte Firmware-Versionen für die verschiedenen DJI-Drohnenmodelle im Internet bereitzustellen, die diese Limitierungsfunktion außer Kraft setzen. Erreicht wird dies offenbar dadurch, dass die von der Drohne beim Ei…