Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Regeln für Drohnen verabschiedet

Es war eine schwere Geburt. Aber nun sind sie da, die neuen Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. In seiner Sitzung am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium eingebrachten und nach massiven Veränderungen vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regeln für Drohnen verabschiedet. Damit erledigt Deutschland die seit fast einem halben Jahr überfällige Anpassung der nationalen Bestimmungen an die Vorgaben der EU-Drohnenverordnung.

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Die Reise hin zur Novellierung des deutschen Luftverkehrsrecht verlief alles anderes als schnell und reibungslos. Die Vollzugsmeldung erfolgte umso schneller. Keine zwei Stunden, nachdem die Länderkammer in Berlin dem „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ zugestimmt hatte, ließ sich Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in einem Infopapier seines Hauses höchst zufrieden zitieren: „Angekündigt und geliefert: Das Drohnen-Gesetz kommt!” 

Wende zum Guten?

Dass dies noch in der laufenden Legislaturperiode gelang, war bis vor wenigen Wochen jedoch keineswegs ausgemacht. Denn insbesondere die neu gefasste Luftverkehrsordnung war zunächst auf massive Kritik und Ablehnung gestoßen war. Doch im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag wurden substantielle Änderungen vorgenommen – und die Zustimmung der Regierungskoalition gesichert. Oder wie es Andreas Scheuer formuliert: „Gemeinsam mit den Ländern und den Kollegen im Deutschen Bundestag ist uns ein klares Statement für Innovation gelungen: Wir wollen die Drohnen-Technologie Made in Germany vom Labor in die Luft bringen.” 

Weniger euphorisch, eher erleichtert nimmt man die aktuelle Entwicklung beispielsweise beim Branchenverband UAV DACH zur Kenntnis. Dort hatte man sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den vorgeschlagenen Regelungen befasst und sehr klar deutlich gemacht, dass der vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur eingebrachte Gesetzentwurf in seiner Ursprungsfassung aus Sicht des Verbands alles andere als zustimmungsfähig war. Eine Meinung, mit der man bei Weitem nicht alleine war, wie nicht zuletzt die öffentliche Expertenanhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags deutlich gemacht hatte. „Die von uns vorgeschlagene öffentliche Anhörung und die von uns danach intensiv geführte Diskussion haben sich gelohnt“, urteilt Achim Friedl, Vorsitzender des UAV DACH-Vorstands. 

Konflikte vorprogrammiert

Wie sich die neuen Regelungen in der gewerblichen Nutzungspraxis auswirken werden und wie das Luftfahrt-Bundesamt sowie die Luftfahrtbehörden der Länder die ihnen in der neuen Luftverkehrsordnung zugewiesenen Aufgaben ausfüllen werden, muss die Zukunft erweisen. Und mit der europäischen U-space-Initiative steht dem deutschen Gesetzgeber bereits die nächste regulatorische Herausforderung bevor. Wie diese gemeistert wird, darüber wird sicher nicht zuletzt auch die Zusammensetzung einer künftigen Bundesregierung entscheiden. Denn die sich im Umfrage-Hoch befindlichen Grünen dürften dabei vermutlich ein gewichtiges Wort mitzusprechen haben. Und im Bundestag hatte die Grünen-Fraktion vor allem mit Blick auf die gewerbliche Drohnennutzung im unteren Luftraum über bewohnten Gebieten deutliche Vorbehalte gegenüber der jetzt verabschiedeten Regelung deutlich gemacht. Die Diskussionen rund um das Thema U-space und geografische Gebiete könnten also durchaus spannend werden.  

Foto: Bundesrat / Henning Schacht




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