IT- und Datensicherheit im kommerziellen UAS-Betrieb

Lücken schließen

Je vernetzter die Welt, desto größer der Bedarf an effektiven Schutzmechanismen. In Deutschland ist das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dafür zuständig, als Cybersicherheitsbehörde des Bundes die Rahmenbedingungen für eine sichere Digitalisierung zu schaffen. Auch für den UAS-Betrieb. Ferngesteuerte und automatisiert oder gar (teil-)autonom agierende Systeme effektiv gegen unsachgemäße Nutzung oder kriminelle Einflussnahme zu schützen, steht daher auf der Agenda des BSI.

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Störungen von Dritten, Datenklau oder missbräuchlicher Betrieb: Diese drei Herausforderungen für die Drohnennutzung müssen bewältigt werden. Auf diese knappe Formel lässt sich bringen, worüber man sich beim Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn derzeit Gedanken macht. Ein Grundverständnis dafür zu erlangen, wie UAS-Betrieb funktioniert, welche Technologien genutzt werden und welche Einfallstore es für bewusste oder unbewusste Störereignisse gibt, steht dabei am Anfang. Eine Arbeit, die man über Partnerschaften, Projekte und den Austausch mit den direkt Beteiligten auf eine solide Grundlage stellt. So wurde beispielsweise mit den Expertinnen und Experten aus dem UAV DACH ein sogenanntes Grundschutzprofil für den UAS-Betrieb in der offenen Kategorie erarbeitet, eine „Fortsetzung“ für die spezielle Kategorie ist in Planung. Mit dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) laufen Bemühungen für ein entsprechendes Papier mit Blick auf die Kategorie „zertifiziert“.

Komplex und vielfältig

Die kritischsten Punkte in puncto IT-Security und Cybersicherheit sind sämtliche digitalen Schnittstellen. Und davon gibt es zwischen Flugsystem, Kontrolltechnik und Payload eine ganze Menge. Hier Hinweise, Richtlinien und Vorgaben zu definieren, um den UAS-Betrieb auf dieser Ebene so sicher wie möglich zu machen, ist Intention des BSI. Keine leichte Aufgabe, schließlich sind Einsatzraum und Missionsspektrum von Drohnen enorm. Schließlich können zwischen unbemanntem System und Steuerungszentrale tausende Kilometer liegen. Oder die Einsatzgebiete sind – Stichwort Urban Air Mobility – extrem komplex und vielfältig. Analogien zum autonomen Fahren sind dabei naheliegend, sodass hier auch teilweise Synergieeffekte entstehen. Beispielsweise, wenn es um eine mögliche „feindlichen Übernahme“ der Systeme durch Kaperung der Steuersignale geht. Oder um sogenannte adversiale Angriffe, bei denen unbemannte Systeme durch manipulierte Informationen, zum Beispiel was die eigene Position angeht, unkontrollierbar werden.

Und schließlich wäre da natürlich der Schutz sensibler Daten. Denn die Informationen, die von unbemannten Systemen gesammelt werden, können natürlich für unbefugte Dritte von Interesse sein. Wo in den USA insbesondere DJI am Pranger steht, ist es in Deutschland vergleichsweise still. Offenbar nicht zuletzt, weil stichhaltige Beweise fehlen, dass der Marktführer tatsächlich – wie von so manchen gemutmaßt – heimlich wertvolle Daten der Nutzerinnen und Nutzer sammelt. Und vermutlich auch, weil absolute Aussagen hier schwierig sind, da diese mit jedem neuen Update gegebenenfalls wieder obsolet sein könnten.

Doch egal, ob man nun DJI-Produkte verwendet oder nicht: Achtsam in puncto IT-Sicherheit und Cybersecurity zu agieren, ist für UAS-Betreiberinnen und -Betreiber ratsam. Und dürfte mit zunehmender Verbreitung unbemannter Systeme auch immer wichtiger werden. Denn entsprechende Schutzkonzepte werden aller Voraussicht nach über kurz oder lang sicher in den meisten Ausschreibungen und Anfragen gefordert werden.

Mehr zum Thema

Das in Kooperation mit dem UAV DACH entstandene IT-Grundschutz-Profil für den UAS-Betrieb in der Betriebskategorie „offen“ steht hier zum kostenlosen Download bereit:
www.bit.ly/IT-Grundschutz-Profil_Open

Text: Luise Paulson

Foto: BSI/BerndLammel/bundesfoto

 




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