VDI-Fachausschuss benennt Handlungsfelder für sichere Drohnennutzung

Förderung eines sicheren Drohnenbetriebs

Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) ist mit derzeit etwa 140.000 Mitgliedern nach eigenen Angaben der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. In der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik widmet sich der Fachausschuss UAV der Förderung eines sicheren Drohnenbetriebs. Mit ihrer aktuellen Publikation „VDI-Handlungsfelder – Betriebssicherheit von UAS“ weisen die Mitglieder auf aus ihrer Sicht noch offene Fragen zum künftigen Betrieb von Drohnen im größeren Maßstab hin.

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Seit November 2018 engagieren sich die Mitglieder im Fachausschuss für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAV) der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik. Insbesondere die Aspekte der technischen Regelsetzung in den unterschiedlichen Teilbereichen der Drohnennutzung sollen gemeinsam vorangetrieben werden. Das Spektrum reicht dabei von Überwachung und Betriebssicherheit über Mindeststandards bei der Pilotenausbildung bis hin zu Fragen der Cybersicherheit und von Drohnenabwehrsystemen. Mit den nun vorgelegten Handlungsfeldern definieren die Autorinnen und Autoren um die Vorsitzenden Friedrich Wilhelm Bauer, André Scholz und Norbert Rosner fünf Themenbereiche, in denen nach Ansicht der Experten noch grundlegende Parameter zu definieren oder auch einzelne Detailfragen zu klären sind. Die Bearbeitung der Handlungsfelder wiederum soll unter anderem in der geplanten Richtlinienreihe VDI 5912 thematisiert werden.

Allgemein akzeptierte Regularien

Vor dem Hintergrund einer sich rasant entwickelnden Technologie und zunehmender kommerzieller Nutzung unbemannter Systeme wächst der zeitliche Druck, um allgemein akzeptierte Regularien für die Integration von Drohnen in den allgemeinen Luftverkehr zu definieren. Nachdem mit der Neufassung der Luftverkehrsgesetzgebung in Deutschland (Lese-Tipp: Bundestag stimmt Gesetzesvorlage in veränderter Fassung zu) ein  regulatorischer Rahmen gesetzt wurde, steht mit der europäischen U-space-Initiative jedoch bereits die nächste Herausforderung für die Regulierungsbehörden bevor. Und nicht nur für die. Nicht zufällig steht das Thema „Soziale Akzeptanz“ ganz oben in der Liste der fünf Handlungsfelder.

Neben technischen Parametern und praxisnahen Empfehlungen für den Drohnenbetrieb, die insbesondere Anwendern in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Verwendung unbemannter Luftfahrtsysteme erleichtern sollen, kommt der Integration der Technik in den Luftraum aber auch in andere Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens – Stichwort: Transportdrohnen in besiedelten Gebieten – zentrale Bedeutung zu. Das zeigen nicht zuletzt die drei Handlungsfelder „Betriebsumgebungen und Gefahren“, „UAV-Detektion und -Abwehr“ sowie „Zukünftige Betriebsumgebungen“, die in der VDI-Publikation eine zentrale Rolle spielen.  

Aufbau einer Meldeplattform

Mit dem Handlungsfeld „Gefahrenanalyse und Bewertung“ wiederum zielt der VDI-Fachausschuss mit Blick auf die Förderung eines sicheren Drohnenbetriebs darauf ab, eine möglichst solide Datenbasis zu Abstürzen, Kollisionen oder anderen, die Flugsicherheit betreffenden Ereignissen zu schaffen. Hier setzen sich die Ausschussmitglieder unter anderem für den Aufbau einer Meldeplattform ein, „um die Art, Schwere und Häufigkeit von technischen Störungen neutral und herstellerunabhängig zu erfassen“.

Lese-Tipp:

Mehr über die Arbeit des Fachausschusses UAV im VDI lesen Sie in Drones-Ausgabe 3/2020. Diese und alle weiteren noch verfügbaren Ausgaben des Magazins für die Drone-Economy können im Magazin-Shop unter https://www.drones-magazin.de/shop nachbestellt werden. By the way: Unsere Abonnenten haben hier auf unserer Website oder über die Drones-App vollen Zugriff auf alle bislang erschienenen Digital-Ausgaben.

Foto: Alex Yuzhakov/shutterstock.com




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