Rettung oder Risiko?
Ende Juni hat die europäische Flugsicherheitsagentur EASA neue Ideen veröffentlicht, wie der Drohnenbetrieb in der Medium Risk-Klasse der speziellen Kategorie künftig noch sicherer werden kann. Auffällig ist die Rolle, die Rettungsfallschirme in den „Means of Compliance with Light-UAS.2510“ spielen. Denn was eigentlich als Mittel zur Risikominimierung gedacht ist, wird unter bestimmten Umständen als Unsicherheitsfaktor deklariert. Eine deutliche Hypothek für viele kommerzielle UAS-Anwendungen.
Von Jens Rosenow
Wer in der speziellen Betriebskategorie unterwegs sein möchte, muss einigen Aufwand betreiben. Während es in der offenen Kategorie einfache und klare Regeln gibt: Höhe, Abstand und Flugverbotszonen – alles unter Sichtflugbedingungen – ist man in der Specific Category als Drohnenbetreiber mit jeder Menge Variablen konfrontiert.
Ohne eine verdammt gute Kooperation mit dem Drohnenhersteller und der zuständigen Genehmigungsbehörde ist man da rasch alleine auf hoher See. Wer einen Blick in die seit Dezember 2020 verfügbare „Special Condition Light UAS“ der EASA wirft, wird schnell mit der harten Realität konfrontiert. Insgesamt sieben Subparts des Dokuments behandeln jene Bedingungen, die eine Drohne erfüllen muss, um in den Kategorien SAIL III und SAIL IV fliegen zu dürfen, die ein mittleres Betriebsrisiko (SAIL = Specific Assurance and Integrity Level) ausweisen.
Wirksames Mittel
Damals, also vor nunmehr fast drei Jahren, war die Welt für SAIL III- und IV-Vorhaben noch halbwegs in Ordnung. Da heißt es in der Condition Light-AUS.2510 (Equipment, Systems and Installation) zum Beispiel, dass (übersetzt) „Gefahren im Falle eines möglichen Fehlers minimiert werden“ müssen, oder zum Beispiel auch, dass (übersetzt) „es hinreichend erwartet werden kann, dass ein katastrophaler Fehlerzustand nicht von einem einz…