Einer wie alle
Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sind Drohnen noch kein Standardeinsatzmittel bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Aber die Entwicklung zeigt klar in diese Richtung. Da BOS im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung gewisse Privilegien genießen – Stichwort § 21k Luftverkehrsordnung – sollten die Einsatzkräfte nach gemeinsamen Standards geschult sein, um im Ernstfall sicher zusammen zu agieren. Doch einen einheitlichen Ausbildungsstandard sucht man bislang vergebens.
Von Xaver Schruhl
Der sichere Betrieb von Drohnen ist durch eine sachgerechte Ausbildung sicherzustellen. Darüber ist man sich im BBK und in der Expertengruppe zum unbemannten Flugbetrieb bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben einig. Insbesondere beim Betrieb von mehreren Drohnen unterschiedlicher BOS an einer Einsatzstelle.
Ein seit geraumer Zeit veröffentlichter Hinweis zu einem zukünftigen Ausbildungslehrgang „Drohnensteuerer BOS“ an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) zeugt klar davon, dass man das Thema auf der Agenda hat.
Unterschiedliche Konzepte
Doch wie ein solcher Ausbildungslehrgang konkret aussehen soll, welche Standards gesetzt werden, darüber ist bislang kaum etwas bekannt. Da die Vorteile moderner Drohnentechnik im Rettungswesen jedoch zu groß sind, als dass man auf Fertigstellung eines abgestimmten Ausbildungscurriculums warten könnte, entstanden je nach Organisation zum Teil recht unterschiedliche Lehrkonzepte „nach Art des Hauses“. Eine Entwicklung, die aufgrund föderaler Strukturen und damit einhergehender dezentraler Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in Deutschland ohnehin schwerlich vermeidbar gewesen wäre. Der man aber mit einer frühzeitigen Standardisierung gemeinsam etwas hätte entgegensetzen können.