Zuständigkeiten für Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz (EGRED) wechseln vom BBK zum LBA
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übernimmt ab sofort Aufgaben zur Regelung des Einsatzes von Drohnen im Bevölkerungsschutz (EGRED) vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Zu den Aufgaben des LBA gehören künftig:
1. Weiterführung und regelmäßigen Überarbeitung der „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ (EGRED 2),
2. Organisation und Durchführung anlassbezogener Konferenzen des entsprechenden Expertenkreises,
3. Wahrnehmung der Funktion als Ansprechpartner der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für Fragen des Betriebs unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS, wie beispielsweise Drohnen)
sowie
4. Teilnahme an den Sitzungen des BOS-Arbeitskreises zum Betrieb·von UAS.
Das BBK hat im Auftrag des Bundesinnenministeriums in der Vergangenheit verschiedene bevölkerungsschutzspezifische Aspekte zum Einsatz von Drohnen bearbeitet. Die EGRED wurden bisher bereits mit fachlicher Unterstützung des LBA erstellt. Als eine Konsequenz der Neuausrichtung des BBK 2024 wurde die Zuständigkeit für das Thema Drohnen nun angepasst und übergeben.
„In den vergangenen Monaten und Wochen hat es im Vorfeld der Aufgabenübertragung zwischen dem LBA und dem BBK, zwischen den beiden zuständigen Ministerien sowie mit den Vertretern der nichtpolizeilichen BOS einen guten und sehr intensiven Austausch gegeben“, lobt Thomas Burlage, Vizepräsident des Luftfahrt-Bundesamtes, die Vorbereitungen zur Aufgabenübertragung. „Als Luftfahrt-Bundesamt halten wir die EGRED 2 für den Einsatz von Drohnen durch die BOS für äußerst sinn- und wertvoll. Das BBK hat hier hervorragende Grundsatzarbeit geleistet. Auch das LBA wird seine gesamte fachliche Expertise für die Fortführung dieser wichtigen Arbeit einsetzen“, ergänzt der LBA-Vizepräsident.
„Drohnen sind wichtige Einsatzmittel im Bevölkerungsschutz. Um besonders in großen und komplexen Schadenslagen die Zusammenarbeit der Organisationen zu erleichtern und die Risiken für Einsatzkräfte und Zivilbevölkerung zu minimieren, haben wir mit Expertinnen und Experten aus dem Bevölkerungsschutz und der Luftfahrt praxisnahe und rechtssichere Handlungsempfehlungen zum sicheren Drohneneinsatz erarbeitet“, erläutert Ralph Tiesler, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die Entstehung der EGRED. „Unser wichtigstes Ziel dabei war, dass die vornehmlich ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz das Potenzial dieser Einsatzmittel voll ausschöpfen und sich auf ihre Rettungsaufgaben konzentrieren können. Dabei sollen sie sich auf sorgfältig erarbeitete Mindeststandards zu Rechtsaspekten, Risikomanagement und Ausbildung im Zusammenhang mit den Drohnen stützen können. Ich bin dankbar und sicher, dass das LBA diese Aufgabe im Sinne des Bevölkerungsschutzes weiterführen wird.“
Die Aufgaben wurden dem LBA durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) inzwischen übertragen.
Publikationen wie die EGRED 2 sowie die neu erschienenen „BOS-Standardszenarien“ (BOS-STS) finden sich bereits auf der Website des LBA, siehe https://www.lba.de/DE/Drohnen/BOS/BOS_node.html .
Hintergrund:
Drohnen sind im Bevölkerungsschutz bei vielen BOS zunehmend etablierte Einsatzmittel, vor allem zur Führungsunterstützung. Die BOS sind für den Betrieb der Drohnen von den Vorschriften des EU-Rechts ausgenommen, müssen aber dennoch die Sicherheitsziele des EU-Luftrechts angemessen berücksichtigen. Dieser Anforderung dienen die EGRED. Durch die organisationsübergreifende Anwendung der EGRED soll gewährleistet werden, dass Einsatzplanung, -durchführung und -nachbereitung, Aus- und Fortbildung sowie die entsprechenden Übungen bundesweit nach gleichen Mindeststandards erfolgen, um der Sicherheit der Einsätze am Boden und in der Luft Rechnung zu tragen.
Das BBK hatte die EGRED 2019 erstmals gemeinsam mit Fachleuten aus dem Bevölkerungsschutz und der Luftfahrt als Handreichung für die Praxis der BOS erarbeitet und veröffentlicht. Die Aktualisierung von 2023 (EGRED 2) berücksichtigt die zwischenzeitlichen tiefgreifenden Änderungen im nationalen und europäischen Recht.
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