Überholte Zuständigkeits­strukturen modernisieren - Drones

Überholte Zuständigkeits­strukturen modernisieren

Der heutige Sicherheitsvorfall am Flughafen Leipzig/Halle zeigt erneut, dass Deutschland beim Schutz seiner kritischen Luftverkehrsinfrastruktur nicht länger auf überholte Zuständigkeitsstrukturen setzen darf.

Sollte sich der derzeitige Verdacht bestätigen, dass eine Drohne gezielt in den Sicherheitsbereich eines internationalen Verkehrsflughafens eingedrungen ist, wäre dies ein weiteres deutliches Warnsignal. Bereits die notwendige Unterbrechung des Flugbetriebs und die Umleitung von Luftfahrzeugen verdeutlichen, welche erheblichen Auswirkungen selbst einzelne Drohnenvorfälle auf den Luftverkehr haben können. Die Ermittlungen zu den genauen Abläufen bleiben abzuwarten.

Dazu Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstandsvorsitzender des BVZD: „Der Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD) fordert deshalb seit Langem eine Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz kritischer Infrastruktur.“

Flughäfen müssen – selbstverständlich unter klaren gesetzlichen Vorgaben – in die Lage versetzt werden, sich gegen unbefugte oder gefährliche Drohnen wirksam zu verteidigen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, qualifizierte private Sicherheitsunternehmen mit modernen Drohnenabwehrsystemen einzusetzen.

Die ausschließliche Konzentration auf staatliche Eingriffsmaßnahmen wird den heutigen Bedrohungslagen nicht mehr gerecht. Flughäfen benötigen eine rechtssichere Möglichkeit, Gefahren unmittelbar zu erkennen, zu verfolgen und – soweit gesetzlich zulässig – unverzüglich abzuwehren. Gerade Betreiber kritischer Infrastruktur müssen handlungsfähig sein, bevor aus einer Drohne eine konkrete Gefahr für Menschenleben oder den Luftverkehr entsteht.

„Der heutige Vorfall sollte Anlass sein, die bestehenden rechtlichen Beschränkungen zügig zu überprüfen“ so Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstandsvorsitzender des BVZD. Der BVZD spricht sich für ein modernes, abgestuftes System der Drohnenabwehr aus, in dem staatliche Behörden und speziell qualifizierte private Sicherheitsdienste eng zusammenarbeiten. Nur so lässt sich ein wirksamer Schutz der deutschen Flughäfen und anderer kritischer Infrastrukturen gewährleisten.


Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche.

Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.


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