Nachgefragt bei Friedrich Wilhelm Bauer, Vorsitzender des VDI-Fachausschusses UAV

„Unterstützung des Anwenders“

Die Mitglieder des Fachausschusses für unbemannte Luftfahrtsysteme im Verein Deutscher Ingenieure (VDI) beschäftigen sich seit 2018 mit der technischen Regelsetzung für die unterschiedlichen Teilbereiche der privaten und kommerziellen Drohnennutzung. Im Sommer 2021 veröffentlichte der Ausschuss rund um seinen Vorsitzenden Dipl.-Inform.wirt (FH) Friedrich Wilhelm Bauer von der Hochschule Hannover, Projektlabor für Werkstoffe im Flugbetrieb, die so genannten „VDI-Handlungsfelder – Betriebssicherheit von UAS“. Ein Jahr später erscheint nun die offizielle VDI-Richtlinie 5912: „Sicherer Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge – Grundlagen“. Aber worum geht es dabei konkret? Und für wen ist die Richtlinie wichtig? Drones fragt nach.

Von

Drones: Worin liegen die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Handlungsfeldern und der neuen VDI-Richtlinie?

Friedrich Wilhelm Bauer: Die VDI-Handlungsfelder geben die Richtung vor, an der sich sowohl die vorliegende als auch künftige Richtlinien orientieren. Das verbindende Element dabei ist die Betriebssicherheit. Dieses Thema beherrscht alle Aktivitäten des Fachausschusses.

An wen wendet sich die Richtlinie 5912? Und worin unterscheidet sie sich von anderen Informationsmaterialien, wie sie Behörden oder Verbände herausgebracht haben?

Die Richtlinie richtet sich vorrangig an gewerbliche Anwender. Wir greifen darin – angepasst an den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge – die Grundlagen guter sowie über Jahrzehnte bewährter Luftfahrtpraxis auf und machen diese Basics dem Anwender zugänglich. Dieser rote Faden dient der Unterstützung des Anwenders bei der Beachtung gesetzlicher Vorgaben.

Auf Blatt 1 der Richtlinie soll ein Blatt 2 folgen. Worum wird es darin gehen?

Als Nächstes werden wir uns der betriebssicheren Integration unbemannter Luftfahrzeuge in die Verkehrsstrukturen urbaner Räume widmen. Also beispielsweise die Frage beantworten, unter welchen Voraussetzungen ein unbemanntes Luftfahrzeug vorhandene Flächen wie zum Beispiel Parkplätze für Starts und Landungen nutzen kann. 

Was ist Ihr Antrieb, viel Zeit und Energie in die Formulierung einer solchen Richtlinie zu investieren? Was erhoffen Sie sich davon?

Uns ist es wichtig, zu einer weitere Professionalisierung der unbemannten Luftfahrt beizutragen. Der Fernpilot ist ein vollwertiger Teilnehmer am Luftverkehr, auch wenn er nicht an Bord des eigenen Luftfahrzeugs sitzt. Diese Tatsache ist vielen Nutzern noch nicht in ihrer vollen Tragweite bewusst. 

Welcher Maßnahmen kann der VDI-Fachausschuss neben der Formulierung von Handlungsfeldern und Richtlinien denn noch ergreifen, um die Sicherheit des UAS-Betriebs zu erhöhen?

Insbesondere Überzeugungs- beziehungsweise Öffentlichkeitsarbeit. Wir setzen dabei auf den Multiplikatoreffekt, das heißt unsere Mitglieder kommunizieren natürlich die Ziele des Ausschusses in ihren jeweiligen Organisationen. Wir nutzen ferner Veranstaltungs- und Vortragsreihen sowie Internetplattformen, um unserem Anliegen auch in der breiteren Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen.

 

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