Sicherheitslücke

Umstrittener Protest von Greenpeace nahe Atomkraftwerk

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Was darf Protest? Wie weit dürfen Aktionen gehen, mit denen öffentlichkeitswirksam auf mögliche Probleme hingewiesen wird? Diese Fragen stellen sich vermutlich nicht nur viele Franzosen nach der jüngsten spektakulären Aktion der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Aktivisten hatten Anfang der Woche nach eigenen Angaben sowohl ein Modellflugzeug als auch eine – als Superman „verkleidete“ – Drohne in den Sicherheitsbereich um die Atomkraftanlage im ostfranzösischen Bugey gesteuert und gegen die Wand eines Gebäudes geflogen.

In dem Gebäude soll sich das Abklingbecken für verbrauchte Brennelemente befinden, dass sich für gewöhnlich in unmittelbarer Nähe zum eigentlichen Kernreaktor befindet. Genau wie in Deutschland ist das Überfliegen von Atomkraftwerken auch in Frankreich verboten. Mit der Aktion wollte Greenpeace nach eigenen Angaben „die extreme Anfälligkeit der Atomkraftwerke in Frankreich“ demonstrieren und auf die Weise die Betreiberfirma EDF (Électricité de France) dazu bewegen, die Sicherheitsvorkehrungen rund um die eigenen Atomanlagen zu verbessern.

Foto: Nicolas Chauveau / Greenpeace


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