BMDV-Erlass für Drohnen ohne C2-Klassifizierung

Praxistaugliche Übergangslösung

Seit dem 31. Dezember 2020 gelten die Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Teil des risikobasierten Regulierungsansatzes der europäischen „Drohnenverordnung“ ist es, dass für bestimmte Betriebsszenarien der Einsatz speziell klassifizierter Flugsysteme vorgeschrieben ist. Das Problem: Drohnen mit der fraglichen C-Klassifizierung sind noch gar nicht am Markt verfügbar. Damit zumindest bis Mitte des Jahres gewerbliche Flüge im urbanen Umfeld möglich bleiben, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr als praxistaugliche Übergangslösung einen Erlass zum gewerblichen Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen in der offenen Kategorie (A2) veröffentlicht.

Von

Wo das deutsche Luftverkehrsrecht in der Vergangenheit noch zwischen kommerzieller und privater Nutzung von unbemannten Flugsystemen unterschied, verfolgt die europäische Drohnenverordnung einen anderen Ansatz. Nicht der Zweck entscheidet darüber, was mit Drohnen möglich ist. Einzig das vom Flugbetrieb ausgehende Risiko ist dafür ausschlaggebend. So können auch gewerbliche Nutzer den administrativen Aufwand einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie vermeiden, solange sich das erforderliche Betriebsszenario sich im Rahmen der Möglichkeiten der offenen Kategorie bewegt. Bedingung: In der offenen Kategorie müssen nach den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 klassifizierte Flugsysteme (C-Klassen) eingesetzt werden. Das Problem: Bislang sind zum Beispiel für Missionsprofile gemäß der offenen Kategorie, Unterkategorie A2 noch keine entsprechend geprüften Drohnen der Klasse C2 überhaupt am Markt erhältlich.

Bestandsdrohnen

Die Folge: Nach dem Ende einer entsprechenden Übergangsfrist am 31.12.2021 könnten Drohnen mit einem Startgewicht zwischen 250 und 2.000 Gramm wie etwa die neue Mavic 3 von DJI (Foto) nur mit einem horizontalen Mindestabstand von 50 Meter zu unbeteiligten Menschen betrieben werden. Das Aus für eine ganze Reihe gewerblicher Einsatzbereiche im urbanen Kontext. Um hier eine praxistaugliche Übergangslösung zu schaffen, die gleichzeitig dem Geist der europäischen Vorgaben entspricht, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen Erlass für Drohnen ohne C2-Klassifizierung veröffentlicht. 

Demzufolge können Nutzer von Bestandsdrohnen  – also Drohnen ohne die neue C-Klassifizierung – ihre Systeme zu gewerblichen Zwecken so einsetzen, als wenn eine C2-Zertifizierung vorläge. Bedingung ist jedoch, dass die Flugsysteme ausdrücklich nicht zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen werden, ein Startgewicht von 2.000 Gramm nicht überschreiten und dass der Betreiber über ein A2-Fernpilotenzeugnis verfügt. Dabei darf der horizontale Abstand zu unbeteiligten Personen nur dann geringer als 30 Meter sein, wenn das UAS im Langsamflugmodus betrieben und sichergestellt wird, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Meter pro Sekunde nicht überschritten wird. Diese Regelung gilt noch bis einschließlich 31. August 2022. 

Der zentrale Passus des BMDV-Erlasses im Wortlaut:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erlässt daher auf der Grundlage des Artikel 71 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1139 folgende Regelung:

Abweichend von der Regelung des Artikels 22 Buchstabe b) der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 gilt für den dort genannten Betrieb von Unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS), die nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden, folgende Abstandsregelung: Zu unbeteiligten Personen muss grundsätzlich ein horizontaler Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden. Wenn das UAS in einem gesonderten Langsamflugmodus betrieben wird und der Betreiber sicherstellt, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 3 m/s nicht überschritten wird, beträgt der horizontale Mindestabstand 5 Meter.

 

Drones Monthly

In einem monatliche Newsletter wirft die Redaktion des Magazins für die Drone-Economy immer am zweiten Donnerstag im Monat ein Schlaglicht auf aktuelle Geschehnisse in der World of Drones. Also am besten jetzt gleich hier klicken und kostenfrei Drones Monthly abonnieren.




Angebote

Einzelheft

24,95 € / Ausgabe  
  • Verpasste Ausgaben nachbestellbar
  • Auswahl aus insgesamt fünf Jahrgängen
  • Lieferung direkt nach Hause
Jetzt bestellen

Digital-Abo

79,00 € / Jahr jederzeit kündbar
  • Früherer Erscheinungstermin
  • Für Apple, Android und im Browser
  • Zugriff auf alle bisher erschienen Digital-Ausgaben
Jetzt bestellen

Jahres-Abo

89,00 € / Jahr jederzeit kündbar
  • Sechs gedruckte Ausgaben
  • Versandkostenfrei nach Hause
  • Zugriff auf alle bisher erschienen Digital-Ausgaben
Jetzt bestellen
Drones Monthly - der Newsletter für die Drone-Economy

Der Newsletter für die Drone-Economy

Jetzt für den kostenlosen Branchendienst anmelden