EU-Drohnenverordnung

Informationsveranstaltung des LBA

Die europäischen Drohnenrichtlinien sind mittlerweile seit etwa zwei Monaten wirksam. Dennoch herrscht in weiten Teilen der Drone-Economy noch einiges an Unsicherheit bezüglich der neuen Rahmenbedingungen für den Betrieb von unbemannten Flugsystemen, wie sie von den EU-Verordnungen VO(EU) 2019/945 und VO(EU) 2019/947 gesetzt werden. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als hierzulande zuständige Behörde möchte an dieser Stelle für Aufklärung sorgen. Daher findet am 03. März 2021 von 9 bis 14 Uhr eine Informationsveranstaltung des LBA statt.

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Dass Aufklärung dringend erforderlich ist, diese Einschätzung teilt man beispielsweise auch in Bremen. „Die Unsicherheit ist sehr groß“, hatte Pascal Pavlakos aus dem Referat 33 der Luftfahrtbehörde Bremen Anfang Februar im Drones-Interview zu Protokoll gegeben. Und mehr noch. „Manche Betreiberinnen und Betreiber wissen zudem noch gar nicht, dass eine Rechtsänderung stattfand. Und wenn das bekannt ist, dann liegt in der Regel nur eine oberflächliche Kenntnis der Bestimmungen vor.” Um an dieser Stelle für Aufklärung zu sorgen und Vertretern der Drone-Economy die komplexe Thematik näher zu bringen, bietet das zuständige Referat B5 des Luftfahrt-Bundesamtes am Mittwoch, den 03. März 2021, eine Online-Informationsveranstaltung an. Von 9 Uhr an soll es dabei vor allem um Belange der kommerziellen Drohnennutzung und der Anwendungsbereiche gehen, für die die europaweit harmonisierten Regelungen spezielle Genehmigungs- und Antragsverfahren vorsehen.

Diese Informationsveranstaltung umfasst daher laut LBA-Ankündigung die Erläuterung der „Speziellen Kategorie“ sowie des wichtigen Bereichs der sogenannten Betriebskonzepte (ConOps = Concept of Operations). Zudem stehen die Themen SORA (Specific Operational Risk Assessment), PDRA (Pre-defined Risk Assessment), standardisierte Risikoszenarien (STS) sowie der Bereich LUC, also der Betreiberzeugnisse für Leicht-UAS (Light UAS operator certificate) auf dem dichten Programm des auf fünf Stunden angesetzten Online-Seminars. Sollte sich insbesondere mit Blick auf das Thema LUC größeres Interesse abzeichnen, so kündigten die Beamten des Luftfahrt-Bundesamtes bereits die Möglichkeit eines eigenen Webinars zu diesem umfangreichen Themengebiet an.

Eine Teilnahme an der Informationsveranstaltung des LBA ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Interessierte Drohnenbetreiber können sich per E-Mail (uas@lba.de) an das Referat B5 des Luftfahrt-Bundesamtes wenden und erhalten dann die erforderlichen Zugangsdaten übermittelt.

Foto: Adobe Stock/Zerbor



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