Am Ende dauerte es knapp zwei Monate und nicht 30 Tage, wie von US-Präsident Donald Trump in der Executive Order „Unleashing American Drone Dominance“ verfügt. Anfang August stellte Verkehrsminister Sean P. Duffy den im Department of Transportation und der diesem nachgeordneten Luftsicherheitsbehörde FAA erarbeiteten Entwurf „Normalizing Unmanned Aircraft Systems Beyond Visual Line of Sight Operations“ vor. Statt individueller Genehmigungen sieht dieser vor allem allgemeine Spielregeln für BVLOS-Flüge vor.
Von Jan Schönberg
Zwar handelt es sich zunächst einmal um eine sogenannte „Notice of Proposed Rulemaking“ (NPRM). Doch auch wenn die Kommentierungsfrist für die neuen BVLOS-Vorschriften noch bis einschließlich 06. Oktober 2025 läuft und eine endgültige Verabschiedung der Vorgaben wohl erst im Frühjahr 2026 zu erwarten sein dürfte, zeichnet sich schon jetzt eine bemerkenswerte Zäsur hinsichtlich der Vorschriften für Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite eines Piloten oder einer Pilotin ab.
Denn an die Stelle eines Flickenteppichs aus Einzelfallentscheidungen, individuellen Genehmigungen und Ausnahmeregelungen soll ein allgemeiner Regelungsrahmen treten, der anhand eines risikobasierten Ansatzes die Grundlage dafür bietet, dass eine Vielzahl kommerzieller UAS-Anwendungsfälle verlässlich und im großen Maßstab umsetzbar werden. In einer ersten Einschätzung äußerte der Industrieverband AUVSI daher die Hoffnung, dass das neue Regelwerk – wenn es noch an der einen oder anderen Stelle modifiziert und effektiv umgesetzt würde – zu einer Vielzahl zusätzlicher ökonomisch und gesellschaftlich nachhaltiger Drohnenanwendungen führen könnte.
Individuelle Umstände
Nach Einschätzung vieler Beobachter stellt insbesondere der risikobasierte Grundgedanke des in der NPRM skizzierten Regelungsrahmens einen echten Fortschritt für den kommerziellen UAS-Einsatz in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es erhebliche Unterschiede in den Anw…