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BBK macht Empfehlungen zu Drohnen im Bevölkerungsschutz

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Das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat mit über 50 Expertinnen und Experten aus Hilfsorganisationen, Feuerwehren, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie Fachleuten aus der Luftfahrt Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ (PDF) erarbeitet. Darin setzen sich die Autorinnen und Autoren unter anderem mit den spezifischen Chancen auseinander, die Drohnen in den verschiedenen Bereichen von Rettungswesen und Katastrophenhilfe bieten.

Neben den luftrechtlichen Rahmenbedingungen, Aspekten des Datenschutzes oder der Ausbildung von Piloten spielen darin aber beispielsweise auch die Einsatzorganisation bei Zusammenarbeit mehrerer Einheiten oder Systeme sowie Fragen der allgemeinen oder einsatzbezogenen Risikobewertung eine Rolle. Durch die Anwendung der Empfehlungen soll, so das BBK in einer Pressemitteilung, die Nutzung von Drohnen organisationsübergreifend und bundesweit nach gleichen Mindeststandards erfolgen, um flächendeckende Drohneneinsätze im Bevölkerungsschutz in Zukunft sicherer und effektiver zu machen. Die Regelungen sollen zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.

Foto: BBK


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