Kommentar zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Nachdem es zuletzt wiederholt zu Sichtungen illegal in der Nähe von Flugplätzen und militärischen Liegenschaften betriebener Drohnen kam, suchen Politik und Sicherheitsbehörden nach Wegen, wieder Herr der Lage zu werden. So wie den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Allerdings kuriert dieser bestenfalls ein Symptom. Denn das grundsätzliche Problem löst auch ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht.

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    Die gute Nachricht zuerst: Dass Eile geboten ist, wenn bei der Sichtung illegal betriebener Drohnen im Ernstfall Maßnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur oder der Bevölkerung ergriffen werden müssen, hat sich bis in höchste Regierungskreise herumgesprochen.

    Wo bislang sowohl das Verteidigungs- als auch das Innenministerium einem Inlandeinsatz der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe zustimmen müssen, soll im Fall der Drohnenabwehr künftig nur noch das Ministerium von Boris Pistorius sein OK geben müssen. So weit, so vernünftig.

    Allerdings kann auch dieser Pragmatismus nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Politik weiterhin nur an der Oberfläche des Problems kratzt. Denn dass die Bundeswehr nach dem Willen der Bundesregierung in akuten Gefährdungssituationen und zur Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls künftig auch im Inneren Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen dürfen soll, mag als Ultima Ratio sinnvoll und richtig sein. Doch wie praxistauglich das Ganze tatsächlich ist, sei einmal dahingestellt. Denn selbst die kürzesten Entscheidungswege können schwerlich verhindern, dass zwischen Drohnensichtung, Marschbefehl und dem Beginn technischer oder gar physischer Gegenmaßnahmen durch die Bundeswehr im Zweifel jede…






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