Deutscher Verkehrsgerichtstag diskutiert UAS-Integration in bestehende Strukturen

Immer in der letzten Januarwoche treffen sich Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Behörden, Ministerien und dem Justizwesen zum Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Während der Schwerpunkt traditionell auf dem Straßenverkehr liegt, werden Eisenbahn-, Schiffs- und Flugverkehr im jährlichen Wechsel im Programm berücksichtigt. 2026 wurde darüber diskutiert, wie Drohnen besser in den bestehenden Rechtsrahmen integriert werden könnten. Das Ergebnis? Konkrete Forderungen an die EU und den Gesetzgeber.

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    Mit der schnellen Verbreitung des Automobils wurden Mitte des 20. Jahrhunderts zunehmende Diskrepanzen zwischen dem herrschenden Verkehrsrecht und dem technologischen Fortschritt evident. Mit dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Golsar wurde daraufhin ein Forum geschaffen, um mit breiter Beteiligung aus der juristischen Praxis an dieser Stelle Abhilfe zu schaffen.

    Eine Situation, die sich mit Blick auf die Integration von unbemannten Systemen in den Mobilitätsmix zu wiederholen scheint. Denn auch an dieser Stelle lässt sich beobachten, dass die technische Realität dem regulatorischen Rahmen ein gutes Stück enteilt ist. Und dass man bei der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft bemüht ist, die Lücke zu schließen. 

    Gemeinsamer Luftraum

    Daher hatte der Trägerverein des Deutschen Verkehrsgerichtstags für dessen 64. Auflage das Thema „Wie viele und welche Drohnen verträgt der Luftraum?” auf die Agenda gesetzt. In den Diskussionen des Arbeitskreises VIII sollten Empfehlungen erarbeitet werden, wie der Gesetzgeber den Interessen und Besonderheiten der bemannten und unbemannten Luftfahrt in einem gemeinsam genutzten Luftraum angemessen gerecht werden und den hohen Sicherheitsstandard im Luftverkehr erhalten könne. 

    Der thematis…






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