Trump-Administration macht UAS-Politik zur Chefsache

American drones first

Bereits seit Langem blickt die europäische UAS/AAM-Industrie neidvoll nach China. Denn von der massiven staatlichen Unterstützung, die die Branche dort erhält, können viele Unternehmen hierzulande nur träumen. Demnächst könnte der neidvolle Blick aber auch gen Westen gehen. Denn per Executive Order hat US-Präsident Donald Trump den Weg für eine umfassende Förderung der Drone-Economy in den USA geebnet. Und gleichzeitig Initiativen zur Sicherung des Luftraums vor unkooperativen Drohnen angeordnet.

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Mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 und den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles werden die beiden bedeutendsten Sportevents der kommenden Jahre in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Ereignisse wie diese zuverlässig vor Risiken, die von illegal betriebenen UAS ausgehen können zu schützen, ist einer der wesentlichen Aspekte, die hinter der Verordnung „Restoring American Airspace Sovereignity“ steckt, die Donald Trump mit seiner Unterschrift am 06. Juni 2025 in Kraft gesetzt hat. Darin ordnet der US-Präsident im „MAGA-Stil“ die Einrichtung einer Task Force an, um die amerikanische Luftraumsouveränität wiederherzustellen: Make Airspace Great Again.

Ertüchtigung

Hauptaufgabe der Task Force ist es, die betrieblichen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Abwehr unkooperativer Drohnen auf den Prüfstand zu stellen und – sofern als notwendig erachtet – konkrete Lösungsvorschläge zu deren Optimierung zu erarbeiten. Gleichzeitig werden beispielsweise die Generalstaatsanwaltschaft und das Heimatschutzministerium angewiesen, innerhalb weniger Wochen Programme zum Ausbau der Detektions- und Abwehrfähigkeiten staatlicher, bundesstaatlicher und regionaler Organisationen auf den Weg zu bringen.

Doch nicht nur die Sicherung des Luftraums, der kritischen Infrastruktur und von Großveranstaltungen hat man im Weißen Haus in den Blick genommen. Mit einer zweiten Executive Order („Unleashing American Drone Dominance“) möchte US-Präsident Trump die US-amerikanische UAS/AAM-Industrie dazu befähigen, eine internationale Führungsrolle in der Drone-Economy einzunehmen. Beziehungsweise diese zu dominieren. Was auch sonst.

BVLOS-Schwerpunkt

Doch unabhängig von markigen Worten und „America First“-Rhetorik haben die in der Verordnung skizzierten Maßnahmen durchaus das Potenzial dazu, der nordamerikanischen Drone-Economy einen signifikanten Schub zu verleihen. Und das möglicherweise innerhalb kürzester Zeit. So werden das Verkehrsministerium und die nachgeordnete Luftsicherheitsbehörde FAA angewiesen, innerhalb der nächsten 30 Tage einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, um kommerzielle BVLOS-Flüge und Flüge außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line Of Sight) im Dienste der öffentlichen Sicherheit zu ermöglichen. Im selben Zeitraum sollen Parameter identifiziert werden, anhand derer Sicherheit und Nutzen von BVLOS-Missionen messbar gemacht werden können.

In 180 Tagen wiederum müssen gemäß der Verordnung möglicherweise bestehende regulatorische und gesetzliche Hindernisse identifiziert worden sein, damit spätestens 240 Tage nach Erlass der Executive Order eine finale (gesetzliche) Regelung erlassen werden kann, sofern dies erforderlich ist. Des Weiteren soll innerhalb der nächsten 120 Tage damit begonnen werden, KI-Tools zur Erleichterung und Beschleunigung von Antragsverfahren für Betriebsgenehmigungen zu implementieren.      

„Schwarze Listen“

Doch nicht nur die regulatorischen Rahmenbedingungen sollen verbessert werden, um bestehende Hürden für den kommerziellen UAS-Betrieb abzubauen. Auch die heimische Drone-Economy soll massiv unterstützt werden. Beispielsweise durch die konkrete Anweisung an alle Behörden, wo immer möglich auf in den USA produzierte Drohnen zu setzen und auf den Einsatz von im Ausland hergestellter Technik zu verzichten. Zudem soll durch „schwarze Listen“ und die konkrete Unterstützung US-amerikanischer Unternehmen dafür Sorge getragen werden, die Lieferketten der heimische Drone-Economy „vor unangemessenem ausländischen Einfluss und Ausbeutung“ zu schützen. Gleichzeitig wurde das Handelsministerium angewiesen, Maßnahmen zum beschleunigten und ausgeweiteten Export von in Nordamerika produzierter UAS-Technologie zu initiieren. Beispielsweise durch den Abbau von Handelsschranken aber auch die Förderung der Interoperabilität durch Initiativen zur Entwicklung internationaler Normen und Standards. 

Foto: Adobe Stock / kropic




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