Drohnenabwehr: Die Verschärfung des Luftsicherheits­gesetzes greift zu kurz

In akuten Gefährdungssituationen und zur Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls soll die Bundeswehr künftig auch im Inneren Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen dürfen. So sieht es der Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ vor, der vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Aus Sicht der Drohnenindustrie wird das eigentliche Problem damit jedoch nicht gelöst.

Stand heute ist Deutschland nicht in der Lage, seine kritische Infrastruktur und öffentliche Großveranstaltungen effektiv und jederzeit vor illegal betriebenen Drohnen zu schützen. Diese ernüchternde Bestandsaufnahme ist ein Ergebnis der öffentlichen Debatte, die nach wiederholten Sichtungen unbemannter Systeme rund um Flugplätze und militärische Liegenschaften entbrannt ist. Abhilfe soll an dieser Stelle nun eine Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes schaffen. Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte und vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf sieht vor, dass die Bundeswehr die Länder im Wege der Amtshilfe bei der Gefahrenabwehr unterstützen kann. „Wir begrüßen, dass die Sicherheitsarchitektur Deutschlands an neue technologische Herausforderungen angepasst werden soll“, betont Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender des UAV DACH. „Allerdings ist die vorgelegte Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes der zweite Schritt vor dem ersten. Damit die Ultima Ratio im besten Fall gar nicht nötig wird, müssen dringend wichtige Grundlagen gelegt werden, die in der aktuellen politischen Debatte leider viel zu kurz kommen.”

Denn die Voraussetzung dafür, illegal betriebene Drohnen effektiv abwehren zu können, ist ein gemeinsames Luftraum-Lagebild aller relevanten Behörden. Zudem ist eine verpflichtende, manipulationssichere elektronische Sichtbarkeit aller Teilnehmer im unteren Luftraum mithilfe bestehender Technologien wie ADS-L entscheidend, um zu jedem Zeitpunkt zwischen legal und illegal betriebenen Drohnen unterscheiden zu können. „Ich kann nur immer wieder betonen, dass wir umgehend eine nationale Taskforce unter Führung des Bundesinnenministeriums benötigen, die die erforderlichen Maßnahmen im Bereich Drohnendetektion und -abwehr auf Bundes- und Landesebene koordiniert“, erneuert Dr. Gerald Wissel eine Forderung des europäischen Verbands für unbemannte Luftfahrt. „Nur so können eindeutige Zuständigkeiten geschaffen, Alleingänge sowie ein Flickenteppich an Maßnahmen verhindert und ein europaweit koordiniertes Vorgehen gesichert werden.”


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