Luftsicherheitsgesetz ignoriert Industrie – Bundesregierung lässt kritische Betriebe schutzlos zurück

Der Branchenverband Zivile Drohnen e. V. (BVZD) kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes scharf. Aus Sicht des Verbandes verkennt die Bundesregierung in überraschender Weise die tatsächliche Sicherheitslage in Deutschland: Private Sicherheitsdienste, die tagtäglich kritische Industrie- und Störfallbetriebe schützen, tauchen im Gesetz überhaupt nicht auf.

Prof. Dr. Martin Maslaton, Volljurist und Vorsitzender des BVZD

„Der Entwurf tut so, als gäbe es nur Bundeswehr und Bundespolizei. Die Realität in den Werken, Kraftwerken, Logistikzentren und Störfallbetrieben sieht völlig anders aus“, so BVZD-Vorstand Prof. Dr. Martin Maslaton. „Die Bundesregierung schreibt ein Sicherheitsgesetz – und vergisst ausgerechnet diejenigen, die die Sicherheit rund um die Uhr gewährleisten. Das ist nicht nur politisch naiv, sondern sicherheitstechnisch brandgefährlich.“

Während der neue § 15a LuftSiG militärische und polizeiliche Eingriffsbefugnisse gegen gefährliche Drohnen vorsieht, fehlt jede Regelung, die qualifizierten privaten Sicherheitsdiensten die Nutzung genehmigter Abwehrtechnik überhaupt erlaubt. Dadurch entsteht nach Auffassung des BVZD ein gesetzliches Schutzvakuum, das insbesondere Störfallbetriebe und kritische Industrien unmittelbar betrifft.

„Die Industrie investiert in modernste Drohnendetektion – darf sie aber mangels Ermächtigung nicht einsetzen. Das weiß die Politik, blendet es aber im gesamten Gesetzentwurf aus“, so Maslaton. „Wer so ein Gesetz verabschiedet, lässt kritische Infrastruktur sehenden Auges ungeschützt.“

Der BVZD fordert deshalb, in den Landespolizeigesetzen eine klare Ermächtigungsnorm zu schaffen, die es zertifizierten privaten Sicherheitsdiensten erlaubt, im Rahmen behördlich genehmigter Sicherheitskonzepte angemessene technische Abwehrmaßnahmen gegen gefährliche Drohnen einzusetzen.

„Solange diese Regelung fehlt, bleibt die Drohnenabwehr der Industrie eine politische Fata Morgana.“ so Maslaton abschließend.


Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD)

Das zentrale Ziel des Verbandes sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen. Mitglieder des BVZD bieten in der gesamten Breite zivile Drohnen und Drohnendienstleistungen unterschiedlichster Art an. Wir sehen in der Nutzung ziviler Drohnen ein enormes wirtschaftliches, technisches und gesellschaftliches Potential. Sie haben die Kraft, Wirtschaft- und Arbeitsprozesse deutlich zu verändern und effizienter zu gestalten – nicht nur in der Logistik. Wir glauben an die Drohen-Zukunft mit neuen Formen der Mobilität und öffnen uns deshalb ausdrücklich auch Formen autonomer Mobilität.

Prof. Dr. Martin Maslaton

Prof. Dr. Martin Maslaton, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 1994 fliegt er als Pilot Geschäftsreiseflugzeuge nach Instrumentenflugregeln, auch daraus resultiert sein umfassender Sachverstand zur Beratung in der Luftfahrtbranche. Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, LuftSiG, Vertragsrecht, „ZÜP“) tätig: MEP, IR, EASA, HPA; Cheyenne Rating sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz; mit der Realität einer neuen Energiewirtschaft beschäftigt er sich bereits seit 1987 intensiv. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des BVZD und Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses. Professor Maslaton ist darüber hinaus Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.


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