Standardwerk
Fünf Jahre ist es her, dass Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit den ersten „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz (EGRED)” eine Handreichung für die UAS-Nutzung erhielten. Seither ist nicht nur technisch, sondern insbesondere auch regulatorisch viel passiert. Mit der unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erarbeiteten Neuauflage wird den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen.
Von Emil H. Burg
Viel wird mitunter darüber diskutiert, ob die in § 21k der Luftverkehrsordnung fixierten Ausnahmebestimmungen für den Drohnenbetrieb zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) angemessen, zu beschränkend oder auch zu weitreichend sind. Doch Fakt ist, dass BOS-Kräfte zur Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben mehr und mehr auf unbemannte Systeme setzen.
Und da – sehr frei nach Spiderman-Autor Stan Lee – aus besonderen Rechten auch eine besondere Verantwortung erwächst, kümmert man sich bei Feuerwehr, THW und Rettungsdiensten intensiv darum, das Arbeitsmittel Drohne von A wie Ausbildung bis Z wie Zusammenarbeit auf eine professionelle Basis zu stellen. Die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz (EGRED)”, die Ende des vergangenen Jahres in einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung veröffentlicht wurden, sind insofern ein Standardwerk, das sowohl den einzelnen Organisationen Orientierung bieten als auch das sichere Miteinander verschiedener BOS-Einheiten ermöglichen soll.
Verantwortungsbewusst
Wert legen die Autorinnen und Autoren der EGRED 2 darauf zu betonen, dass BOS-Kräfte zwar nicht vollumfänglich den europäischen Vorgaben für den UAS-Betrieb unterliegen, diese aber natürlich kennen und auch befolgen sollten, solange der spezifische Einsatzzweck keine Abweichung unausweichli…